Jugendarbeit Jugendpolitik Jugendverbände

Teilerfolg für Jugendverbände bei Haushaltsberatungen im Bundestag

Am 11. Oktober 2023 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die im ersten Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 angesetzten Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) für die Jugendverbandsarbeit zurückgenommen.

Die drei Koalitionsfraktionen haben sich im Haushaltsausschuss darauf geeinigt, dem Bundesjugendring und seinen Mitgliedsverbänden auch für das kommende Jahr zusätzlich zum überrollenden Planansatz aus 2019 weitere Fördermittel in Höhe von 3 Millionen Euro bereitzustellen. [1] Der Bundesjugendring dankt herzlich den unzähligen jungen Menschen, die dies durch ihren Einsatz für eine bedarfsgerecht ausgestattete Jugendverbandsarbeit ermöglicht haben. Doch bei aller Freude über den Teilerfolg: Das parlamentarische Verfahren zur Haushaltsaufstellung läuft weiter bis zur finalen Bereinigungssitzung des Deutschen Bundestags am 16. November 2023. Erst dann wird es finale und formale Klarheit über den Mittelaufwuchs geben.

Teilerfolg auf langem Weg zu bedarfsgerechter KJP-Ausstattung

Die Einigung im Haushaltsausschuss bleibt ein entscheidender Meilenstein im derzeit laufenden parlamentarischen Verfahren und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten Ausstattung der bundeszentralen, jugendverbandlichen Infrastruktur. Gleichwohl ist damit noch nicht eine Verstetigung des Aufwuchses für die Folgejahre gegeben. Möglicherweise gelingt es, die Verstetigung noch im Rahmen dieses Haushaltsaufstellungsverfahrens zu erwirken. Andernfalls werden der Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen ihre Bemühungen auf die ab Januar 2024 anstehende Etatplanung des BMFSFJ für das Haushaltsjahr 2025 konzentrieren.

Sparpolitik bleibt in der aktuellen Lage grundfalsch

Der Bundesjugendring positioniert sich damit klar gegen die Sparpolitik des Bundesjugendministeriums. Nach drei Jahren Pandemie, dem Angriffskrieg auf die Ukraine und den daraus resultierenden, sich überlagernden Krisen mit Auswirkungen auf junge Menschen erachtet der Bundesjugendring es als ein falsches politisches Signal an junge Menschen, an ihren bundeszentralen Strukturen zu sparen. Gleichermaßen ist aus engagementpolitischer Sicht auch die Kürzung im Etat der Freiwilligendienste fehlgeleitet, da Freiwilligendienste als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements eine (mit)tragende Säule von junger Zivilgesellschaft darstellen.

Solidarität und Zusammenarbeit mit allen KJP-Trägern

Andere bundeszentale KJP-Träger, mit denen der Bundesjugendring in einem gemeinsamen KJP-Bündnis agiert, haben noch keine Zusagen in ihren jeweiligen Handlungsfeldern erhalten. Der Bundesjugendring setzt sich dafür ein, dass alle durch den KJP finanzierten Strukturen schnellstens Planungssicherheit und eine angemessene Mittel-Ausstattung erhalten. Im gemeinsamen Schulterschluss wird der Bundesjugendring auch im kommenden Jahr daran arbeiten, dass das gesamte Feld der KJP-Trägerstrukturen bedarfsgerecht ausgestattet ist.

Bedarfsgerechte KJP-Ausstattung weiterhin das gemeinsame Ziel

Um junge Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern, zu begleiten, ihnen konstante und sich weiterentwickelnde Angebote zu machen und gleichzeitig steigende Personal- und Sachkosten zu refinanzieren, ist eine dynamisch mitwachsende Förderung im KJP weiterhin unumgänglich. Diese ist nur durch gemeinsames Agieren der KJP-geförderten Träger der bundeszentralen Infrastruktur erreichbar. Entsprechend fordern der Bundesjugendring und die weiteren Träger im KJP-Bündnis gemeinsam die bedarfsgerechte Ausstattung des Kinder- und Jugendplans des Bundes mit etwa 300 Millionen Euro sowie eine anschließende jährliche Anpassung an gestiegene Kosten (sogenannte „Dynamisierung“). Der Bundesjugendring appelliert an die Haushälter*innen im Bundestag, diesen jugendpolitisch notwendigen Weg lösungsorientiert zu verfolgen.

***

[1] Pressemeldung des Deutschen Bundestages vom 11.10.23

Themen: Jugendarbeit Jugendpolitik Jugendverbände