Ehrenamt

Transparenzregister ohne bürokratische Hürden

Der Bundestag hat über ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz entschieden. Unserer Forderung nach einer Anpassung im Sinne gemeinnütziger Vereine wurde aufgenommen.

Gemeinsam mit anderen Organisationen und dem Bündnis für Gemeinnützigkeit hatten wir dringend empfohlen, die Hürden für ehrenamtliche Strukturen zu senken. Zum einen setzten wir uns dafür ein, dass auch weiterhin die notwendigen Daten aus den Vereinsregistern übernommen werden, denn dort sind sie bereits vorhanden. Auch lehnten wird das sehr aufwendige Verfahren zur Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen ab. Unsere Forderung lautete: Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, automatisch ohne gesonderten Antrag von den Gebühren befreien.

Beide Forderungen wurden bei der entsprechenden Anhörung vorgetragen. Auch der Bundesrat teil diese Bedenken. Der Bundestagsbeschluss sieht nun vor, dass eine automatische Datenübertragung vom Vereins- ins zentrale Transparenzregister sowie eine Freistellung gemeinnütziger Vereine von den Gebühren ab 2024 umgesetzt wird. Für die Jahre bis 2024 wird das Verfahren vereinfacht und der bürokratische Aufwand reduziert werden. Bis dahin sind Vereine befreit, wenn sie einmalig einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenzahlung stellen.

Abgeordnete aller demokratischen Parteien hatten sich immer wieder für die Entlastung gemeinnütziger Organisationen und für eine Stärkung des Ehrenamtes - auch durch Entbürokratisierung - ausgesprochen.

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