Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus
Mit unseren Maßnahmen verfolgen wir folgende Ziele:
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Erhalt der Handlungsfähigkeit des DBJR und seiner satzungsgemäßen Organe,
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Erhalt der Teilhabe aller an Prozessen und Entscheidungen im DBJR,
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Schutz und Sicherheit der handelnden Personen (Mitarbeitenden, Außenvertretungen und Funktionsträger) im DBJR,
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Solidarisches Verhalten gegenüber Dritten (u.a. Risikogruppen).
Leitend sind für uns die Empfehlung von Gesundheitsbehörden. Danach gilt, direkte „physische“ Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Im Laufe des Tages stellen wir weitere Informationen zur Verfügung.
Zu den Maßnahmen zählen neben der Absage von Terminen (zunächst) bis Ende April auch die Ausweitung der mobilen Arbeit. Die Präsenz der Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle ist deswegen reduziert. Kontakt kann aber über Mail aufgenommen werden, die entsprechenden Kontaktinformationen sind hier zu finden. Auf Dienstreisen wird weitgehend verzichtet. Die Teilnahme an Satzungsgremien des DBJR und anderer Organisationen, in denen wir als DBJR Mitglied sind, wird abgesichert.
Für die Mitgliedsorganisationen stellt der DBJR Informationen und Leitfäden bereit, die von anderen Trägern herausgegeben werden. Alle weiteren Informationen und der Maßnahmenplan stehen auf einer Sonderseite bereit.