Medien- und Digitalpolitik

Umsetzung der Copyright-Reform in Deutschland mit Uploadfiltern

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie die europäische Copyrightreform in Deutschland umgesetzt werden soll. Nun berät der Bundestag. „Die Abgeordneten haben es nun in der Hand, Uploadfilter tatsächlich zu verhindern“, sagt Daniela Broda, unsere stellvertretende Vorsitzende.

Alle EU-Staaten müssen bis Juni 2021 die Copyrightreform in nationales Recht umzusetzen. Nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments über die umstrittene Copyrightreform im März 2019 hatten Mitglieder der Bundesregierung wie Digitalstaatsministerin Dorothee Bär versprochen, in Deutschland werde es keine Uploadfilter geben. 

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt aber de facto Uploadfilter ein. Mit sogenannten „Bagatellschranken“ und einem „Pre-Flagging“ soll das für einen großen Teil der Nutzer*innen eigentlich verhindert werden. Im Gesetz werden die Plattformen für Inhalte verantwortlich gemacht und bei Verstößen belangt. „Sie werden schon beim Upload durch Filter prüfen müssen, ob Verstöße gegen das Copyright vorliegen. Das ist nichts anderes als ein Uploadfilter“, sagt Daniela Broda.

So genannte Bagatellschranken im Gesetz erlauben einige Sekunden Ausschnitte aus Filmen oder Musikstücken. Sie erlauben wenige Zeichen Text - weniger als ein Tweet. Und sie erlauben sehr kleine Abbildungen von Fotos oder Grafiken. Das alles gilt nur für „nicht kommerzielle Zwecke“ oder zur „Erzielung nicht erheblicher Einnahmen“. „Für das Medienhandeln junger Menschen und einen kreativen Umgang mit Medien in der Jugendarbeit ist das weitgehend unbrauchbar“, sagt Daniela Broda.

Mit dem so genannten Pre-Flagging sollen Nutzer*innen, die Inhalte hochladen, diesen als „erlaubt“ kennzeichnen: Das gilt zum Beispiel bei Verwendung eines Werkes als Zitat, etwa für eine Parodie, eine Karikatur oder Pastiche - damit sind etwa Memes oder GIFs gemeint. Beim Pre-Flagging muss jedoch durch die Plattformen in Echtzeit geprüft werden, ob die Angaben stimmen und die Nutzer*innen direkt über mögliche Verstöße informiert werden, zum Beispiel ob der Content Elemente enthält, für die ein Sperrverlangen einer*eines Rechteinhaber*in vorliegt. Das bedeutet technisch, dass ein Filter das beim Upload prüft (Uploadfilter). „Die Abgeordneten sollten zumindest die Bagatellschranken großzügiger gestalten“, fordert Daniela Broda.

Eine Chance, Uploadfilter zu verhindern, gibt es im Gesetzgebungsprozess leider kaum. Verhindern kann das im Grunde nur noch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dort wird seit Mitte November 2020 über eine Nichtigkeitsklage Polens gegen Artikel 17 verhandelt. Gibt der EuGH Polen Recht, muss Artikel 17 aus der Copyrightreform gestrichen werden, der Spruch des EuGH wäre sofort rechtskräftig und auch die Umsetzung in nationales Recht müsste wieder angepasst werden.

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