Vorschläge für Bürokratieabbau im Ehrenamt eingebracht
Lisi Maier hat mit unserer Stellungnahme die Perspektive der Jugendverbände und Jugendringe auf ehrenamtliches Engagement und die dafür notwendigen Bedingungen eingebracht. Sie unterstrich: „Bürokratische Entlastungen sind auf allen staatlichen Ebenen für die Organisation und das ehrenamtliche Engagement junger Menschen relevant.“
Besonders belastend für das ehrenamtliche Engagement sind Bereiche, in denen mehrere föderale Ebenen regulieren. Erschwerend ist auch, wenn unterschiedliche Regelungsbereiche zu widersprechenden Ergebnissen führen, wie es aktuell durch Regelungen zum Infektionsschutz oder schon seit längerem etwa beim Widerspruch zwischen Datenschutz und Nachweispflichten im Bereich Förderung vorkommt. Zudem sorgen die bestehenden Regelungen der DSGVO, des Urheberrechts oder des Pauschalreiserechts für Unsicherheit. Jugendverbände bieten beispielsweise Ferienfahrten, Seminarwochenenden oder Zeltlager an. Nach geltendem Recht würden sie damit in den meisten Fällen zu Pauschalreiseanbietern mit allen daraus resultierenden Regelungen des Verbraucherschutzes.
Lisi Maier verdeutlichte: „Besonders für junge Menschen, die im Umgang mit gesetzlichen Regelungen unsicher sind, stellen unübersichtliche und teils widersprüchliche Regelungen eine hohe Hürde dar. Notwendig ist, gesetzliche Regelungen eindeutig und für alle verständlich darzulegen oder entsprechende Beratungsstrukturen zur Verfügung zu stellen.“
In unserer eingebrachten Stellungnahme haben wir konkrete Vorschläge aufgeführt, wie komplizierte Regelungen vereinfacht werden könnten. Diese zielen etwa neben dem Steuerrecht und dem Urheberrecht auf das Pauschalreiserecht sowie das Zuwendungsrecht und Haftungsfragen. Auch bei der DSGVO sehen wir Verbesserungsbedarf: Der Schutz der persönlichen Daten ist für junge Menschen ein wichtiges Thema. Zugleich stellen die Regelungen der DSGVO Jugendverbände vor große Herausforderungen. Besonders im Bereich Umsetzung der DSVGO wäre es aus Sicht von Ehrenamtlichen anzustreben, dass die jeweiligen Datenschutzbeauftragen der Länder ihre Aufgabe vermehrt in der Beratung und nicht nur in der Verfolgung formaler Verstöße sehen würden.