Demokratie

Wahlalter 16 mit Grundgesetz vereinbar

Jugendliche ab 16 dürfen bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Mit dem Wahlalter 16 beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es verhandelte eine Klage aus Baden-Württemberg.

Bürger_innen aus Heidelberg waren der Ansicht, dass die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre bei baden-württembergischen Kommunalwahlen gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung verstoße. Sie waren mit ihrer Klage gescheitert und hatten Revision eingelegt. Auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts heißt es dazu: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Absenkung des Wahlalters mit dem Grundgesetz und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar seien. Das Wahlrecht für Minderjährige verstoße insbesondere nicht gegen das Demokratieprinzip. Bei der Festlegung des Wahlalters für die Kommunalwahlen sei dem Landesgesetzgeber ein Einschätzungsspielraum eröffnet, den er nicht überschritten habe.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte nun die Revision und bekräftigte das Urteil aus Baden-Württemberg: Jugendliche dürfen ab 16 Wählen.
Das Verfassungsgericht in Thüringen ist ebenfalls der Auffassung, dass die Landesparlamente über die Festlegung des Wahlalters bei Kommunalwahlen entscheiden können. Es besteht demnach ein gesetzgeberischer Spielraum, stellten die Richter in dieser Woche fest.

Über diesen Spielraum stritten am 12. Juni bei einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung in Weimar ein Anwalt der AfD-Landtagsfraktion mit Vertreter_innen der Landesregierung und des Landtags. Die AfD-Fraktion war gegen das von 18 auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen in Thüringen vorgegangen und hatte Jugendlichen die Reife zur Wahl abgesprochen. Die Klage der AfD-Fraktion bezog sich auch die Beteiligung von Minderjährigen und EU-Ausländer_innen an Bürger_innenbegehren und -entscheiden. Ein endgültiges Urteil soll in Thüringen erst im Herbst fallen. Eine Mehrheit der Bundesländer erlaubt 16- und 17-Jährigen die Teilnahme an Kommunalwahlen.

Wir sind der Auffassung, dass Jugendliche ab 14 wählen können und fordern das seit Jahren. Für ein frühes Wahlalter gibt es gute Argumente (PDF).

 

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