Politische Bildung Jugendarbeit

Zum 16. Kinder- und Jugendbericht

Der DBJR-Vorstand hat am 25.01.2021 eine Stellungnahme zum 16. Kinder- und Jugendbericht sowie zur Stellungnahme der Bundesregierung beschlossen:

Als Deutscher Bundesjugendring (DBJR) nehmen wir den 16. Kinder- und Jugendbericht (KJB) mit großem Interesse wahr. Die Themensetzung „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ begrüßen wir ausdrücklich; ebenso das Raumkonzept, das der Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen Platz einräumt. Aus unserer Sicht ist es sehr zu begrüßen, dass eine Bestandsaufnahme und Analyse sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für dieses Handlungsfeld durch eine unabhängige Sachverständigenkommission nach § 84 SGB VIII erfolgt sind.

Fragen rund um die politische Bildung haben für Jugendverbände und -ringe immer eine hohe Priorität. Zuletzt hat sich der DBJR 2020 zur politischen Bildung in der Jugendverbandsarbeit positioniert.1 In der Auseinandersetzung mit politischer bzw. demokratischer Bildung werden zudem vielfältige, komplexe Herausforderungen deutlich: Als Querschnittsthema muss politische Bildung nicht nur von uns in der Kinder- und Jugendarbeit fundiert reflektiert und weiterentwickelt werden. Gesamtgesellschaftliche blinde Flecken und Probleme, Vorurteile sowie Versäumnisse werden immer wieder deutlich.

Weil die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme diese Relevanz erkennt, setzen wir auf partnerschaftliche Zusammenarbeit, Aufmerksamkeit und Verlässlichkeit seitens der Politik, um die Strukturen zu schaffen und auszubauen, die es braucht, um die Empfehlungen der Berichtskommission in gelingende Praxis zu überführen.

Gerade während der Corona-Pandemie wurde die Tendenz seitens der Politik deutlich, junge Menschen primär nur in ihrer Rolle als Schüler*innen und/oder zu betreuende Kinder und Jugendliche wahrzunehmen. Umso wichtiger, dass die Berichtskommission anstrebte, die Lebens- und Handlungsräume von Kindern und Jugendlichen ganzheitlicher zu erfassen sowie deren direkte politische Gestaltungsmöglichkeiten zu eruieren.

In unserer aktuellen Stellungnahme wollen wir uns fokussiert zu Kapitel 10. Kinder- und Jugendarbeit als ein Raum politischer Bildung und hier vor allem zu den Jugendverbänden, - gruppen und Initiativen (10.3.) äußern. Dabei sind die beschriebenen Herausforderungen und Voraussetzungen des Feldes (10.3.6.) für unsere Arbeit besonders interessant. Als Arbeitsgemeinschaft der bundesweit aktiven Jugendverbände und der Landesjugendringe vertreten wir als Teil einer pluralen demokratischen Zivilgesellschaft über sechs Millionen Kinder- und Jugendliche in Deutschland. Zusätzlich bringen wir uns über die Mitarbeit im Europäischen Jugendforum und in der Zusammenarbeit mit unseren Partnerstrukturen in anderen europäischen Ländern – wie etwa den Nationalen Jugendringen aus Frankreich, Polen und der Ukraine – aktiv für transnationale Bildungserfahrung und eine reflektierte europapolitische Bildungsarbeit ein. In unserer Funktion greifen wir die von der Berichtskommission erarbeiteten Perspektiven und Empfehlung auf. Abschließend bewerten wir aus demselben Blickwinkel die Stellungnahme der Bundesregierung, von der wir entsprechend des gesetzlichen Auftrags Aussagen zu den von ihr für notwendig gehaltenen Folgerungen (vgl. § 84 SGB VIII) erwarten.

Der Bericht behandelt viele (soziale) Räume und Perspektiven, in denen sich Jugendverbände und -ringe bzw. ihre Mitglieder engagieren. Dadurch fühlen wir uns in unserem Handeln bestärkt. Wir begrüßen den Willen und den Versuch der Berichtskommission, die Bildungsprozesse und die Räume aus der Perspektive junger Menschen zu beschreiben. Aus unserer Sicht ist dies an vielen Stellen noch ausbaubar. Wir unterstützen dabei die Berichtskommission in ihrer Feststellung, die sich durch den gesamten Bericht zieht: Es fehlt an wissenschaftlicher Begleitung und Forschung und es gibt Bedarf, die Wechselwirkungen zwischen politischer Bildung und politischer Partizipation sowie dem Arbeitsfeld der Jugendarbeit und der politischen Bildung zu eruieren (siehe auch: Handlungsempfehlungen und Entwicklungsperspektiven für Wissenschaft und Forschung, S. 565 ff). Trotz dieser Einschränkungen bietet die Beschreibung aktueller gesellschaftlicher Phänomene aus der Perspektive junger Menschen einen guten Referenzrahmen, um unsere Arbeit zu reflektieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Die Schlaglichter u.a. auf das politische Engagement (post-)migrantischer Organisationen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, internationale Jugendarbeit als zentraler Ort für politische Bildung sowie die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden politischen Verschiebungen und Diskurse, müssen in der Nachlese des Berichts sowohl durch Politik als auch durch zivilgesellschaftliche Akteure breit und öffentlich wahrnehmbar diskutiert werden. Gerne leisten wir hier unseren Beitrag.

Jugendarbeit im Kinder- und Jugendbericht

Die Berichtskommission konstatiert, dass „Jugendverbände mit ihren Jugendgruppen und Zusammenschlüssen in vielfältiger Form politische Bildung sachbezogen, anlassbezogen und systeminhärent“ und damit eine „entsprechende Aneignung von Wissen und Kompetenzen“ ermöglichen (10.3.). Besonderes Merkmal dieses Bildungsraumes ist das Initial des Eigeninteresses und damit des intrinsisch-motivierten Lernens. Der selbstbestimmte, freiwillige und oft selbstorganisierte Zusammenschluss mit anderen jungen Menschen und damit der Bildung von Gruppen mit ähnlichen Interessen schafft Raum für Diskurs, Aushandlung und die klassische Interessenvertretung auf verschiedenen Ebenen (innerhalb der Gruppe „intern“ und mit anderen Interessenvertretungen „extern“); hier wird politisches Handeln erlebbar. Weitere wesentliche Merkmale für politische Bildung in Jugendverbänden und Jugendringen sind nach Ansicht der Berichtskommission die Einbindung in Dachverbände und Arbeitsgemeinschaften, sowie teilweise die strukturelle Begleitung durch Erwachsenenverbände, die demokratische Gremienarbeit und die fachliche Begleitung durch qualifiziertes Hauptamt (10.3.5).

Als größte Herausforderung der Arbeit im Feld der Jugendverbandsarbeit beschreibt die Berichtskommission den Einfluss- und Spielraumverlust zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die subtile – aber kontinuierlich zunehmende – Verwehrung fundamentaler Rechte und besonders der Räume der Bürger*innen, insbesondere junger Menschen sowie der demokratischen Zivilgesellschaft und ihrer Organisationen. Konkret wird in den politischen Debatten und gesellschaftlichen Diskursen die Rolle der Jugendverbände als Selbstorganisation junger Menschen immer weniger wahrgenommen und als solche unterstützt, gefördert und einbezogen. Vielmehr werden Jugendverbände nach ihren Themen, Maßnahmen und ihrem erzielten Output beurteilt. Die zentralen Begriffe und Wesensmerkmale wie Selbstorganisation, Peer-Learning, Interessenvertretung und weitere, die in §12 SGB VIII genannt werden, geraten aus dem Fokus.

Betont wird im Bericht die Basisarbeit, die Ebene der direkten Interaktion mit den Jugendlichen. Hier werden als Voraussetzungen ebenso die zeitlichem, örtlichen, gestalterischen wie finanziellen Räume genannt. Sie sind die direkte Voraussetzung für Engagement.

Zudem stellt die Berichtskommission fest, dass die Jugendarbeit durch die „Förderung konkreter Aktivitäten und Maßnahmen, auf Projektförderung oder auf die Förderung zumindest konkreter Zielbeschreibungen, v. a. im Bereich Prävention“ beschränkt wird. Dabei steht die Diskussion um die Anwendung des §5 PartG (Gesetz über die politischen Parteien) und die restriktive Auslegung und Infragestellung der Gemeinnützigkeit (10.3.6.) im Mittelpunkt. Hier fordern wir als DBJR Rechtssicherheit für die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Haltung zu demokratischen Werten. Für uns gilt, die guten Erfahrungen mit den Prinzipien des SGB VIII in der Demokratieförderung zu etablieren. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit von staatlichen Strukturen und Zivilgesellschaft, das Subsidiaritätsprinzip sowie die Pluralität von Trägern, Werten und Angeboten. Konkret heißt das vor allem: Die Zivilgesellschaft muss im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als unabhängiger, starker Partner des Staates gesehen werden und nicht als Dienstleister staatlicher Vorgaben. 

Im Themenfeld der Internationalen Jugendarbeit stellt die Berichtskommission fest, dass diese ein „wichtiger Ermöglichungsraum für politische Bildungsprozesse“ sei und Jugendliche, welche an internationalen Jugendbegegnungen teilgenommen haben, „signifikant häufiger davon berichten, dass sie sich mit gesellschaftlichen und politischen Themen auseinandergesetzt haben“. Zudem gäben sie „oftmals den entscheidenden Anlass, um sich längerfristig ehrenamtlich im Verband zu engagieren“. (10.2.5.1) Politische Bildung in Europa muss besonders im außerschulischen Bereich gestärkt und gefördert werden. Sie ermöglicht auf europäischer Ebene den gesellschaftlichen Diskurs entsprechend der europäischen Werte zu denken und zu leben. Im Internationalen Jugendaustausch wird lokales und globales Handeln miteinander in Verbindung gebracht. In Europäischen Programmen, wie beispielsweise der Erasmus-Programmstruktur, muss eine Förderung von politischer Bildung im außerschulischen Bereich ausgebaut werden.

Als DBJR stimmen wir mit den zentralen Herausforderungen überein: Mehr Bewusstsein und Selbstverständnis der Verbände zu ihrer täglichen politischen Bildungsarbeit, der Forderung nach verbandlich-einheitlichen Standards politischer (außerschulischer) Bildung und der Stärkung wie auch dem Ausbau einer Professionalisierung des Feldes und damit verbundene Wissenschafts-Praxis-Transfers. Wir sehen uns hier als starker Akteur, Katalysator und Partner für unsere Mitgliedsverbände sowie als Kooperationspartner für Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, Politik und Verwaltung.

Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen des 16. Kinder- und Jugendberichts

Die Zusammenstellung der wesentlichen Erkenntnisse der Ergebnisse und sich daraus ableitenden Folgerungen begrüßen wir als gute argumentative Basis zukünftiger gemeinsamer Arbeit in unserem Sinne. Zumal die grundsätzliche Aufwertung und Stabilisierung des Praxisfeldes sowie die breite Verankerung der politischen Bildung für junge Menschen unsere Kernforderungen sind.

Die Feststellung, dass politische Bildung nicht neutral ist, sondern mit einem Bekenntnis zu den demokratischen Prinzipien wie Gleichheit, Pluralismus, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Minderheitenschutz einhergehen muss, begrüßen wir außerordentlich. Hier fordern wir deutlich mehr Rechtssicherheit und Beratung vor allem zum Vorwurf u.a. an die Jugendverbände, dass sie dem staatlichen Neutralitätsgebot unterliegen müssten, sowie zu pluralen Satzungsziele der Verbände und zu transparenter Förderstrukturen.

Im derzeitigen Fokus der politischen Debatte steht die politische Bildung oftmals als kurzfristiger „Brandlöscher“: Einzelne Aspekte und Ansätze werden als Allheilmittel gegenüber komplexen, gesellschaftlichen Herausforderungen gesehen und besonders hervorgehoben; beispielsweise gerade dann, wenn im Zuge rechtsextremistischer Übergriffe der Ruf nach schnellen Interventionen laut wird. Politische Bildung oder einzelne Programme sollen zur Prävention rassistischer Gewalt, zur politischen Bildung gegen Politikverdrossenheit, zur politischen Bildung zum Stopp des Zulaufs zu rechtsextremen Parteien, gegen gezielte Desinformationskampagnen, als Gegensteuern gegen nach rechts verschobene Diskurse u.v.m. dienen. Die Notwendigkeit eines allumfassenden, kohärenten Ansatzes wird dagegen nicht gesehen. In (Bundes-)Programmen wie „Demokratie leben!“ wird größtenteils versucht, eine Stärkung der Demokratie über Projekte zur Extremismusprävention zu erreichen. Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass dieser Aspekt losgelöst von anderen (politischen) Bildungserfahrungen kaum nachhaltig umsetzbar ist. Obwohl dabei häufig der Wunsch nach einer starken Zivilgesellschaft geäußert wird, liegt der Fokus hauptsächlich auf dem Kampf gegen Symptome. 

Jugendverbände und -ringe beobachten, dass sich der Fokus der staatlichen bzw. öffentlichen Förderung eher von werteorientierten, langfristig geförderten und in der Breite der Zivilgesellschaft verankerten Trägern abwendet. Dies geschieht zugunsten einer „Zivilgesellschaft nach Maß“, von der bedarfsbezogen temporäre Programme eingefordert werden. Mit den Grundprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbände und der politischen (Jugend-)Bildung, wie wir sie verstehen, ist das nicht vereinbar. Es entspricht eher den Bedürfnissen der staatlichen Akteure als den Kindern und Jugendlichen selbst. Wir stimmen mit der Berichtskommission überein: Politische Bildung ist mehr als Extremismusprävention!

Aus dem §11 SGB VIII leiten sich das Initial der Arbeit der Jugendverbandsarbeit ab: das Interesse der jungen Menschen. Daraus sollen Inhalte und Formate zur Mitbestimmung und Gestaltung erwachsen. Aus diesem Initial entsteht ein selbstorganisierter „vielschichtiger Bildungsprozess“, der über den Erwerb von Wissen über demokratische Strukturen weit hinausgeht, mit dem Ziel der „Ausbildung politischer Analyse-, Urteils- und Handlungsfähigkeit“.

Als DBJR stimmen wir der Berichtskommission zu, dass politische Bildung ein Recht aller jungen Menschen sein muss. Dazu gehört auch, dass politische Bildung und Mitsprache zusammengehören! Wir begrüßen die deutliche Forderung der Berichtskommission nach der Senkung des gesetzlichen Abstimmungs- und Wahlalters auf allen staatlichen Ebenen. Die Diskussion über eine Ausdehnung auf das passive Wahlrecht sollte unter der Perspektive der Ausweitung von Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche weitergeführt werden.

Die Forderungen nach der fachlichen Eigenständigkeit haben wir mehrfach genannt.

Stellungnahme der Bundesregierung2

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass politische Bildung ein fortwährender Auftrag ist. Besonders vor dem Hintergrund der Herausforderungen der VUCA Welt3, bestimmt durch Beschleunigung, Unsicherheit, Komplexitätszunahme und Mehrdeutigkeiten sowie den globalen Megatrends – etwa den Ambivalenzen der Globalisierung, dem Klimawandel/Umweltzerstörung, der Migration/Flucht, der Digitalisierung und dem demographischen Wandel – hat die politische Bildung junger Menschen eine herausragende Rolle. Wir begrüßen dieses Bekenntnis der Relevanz und fordern hier deutlich mehr Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang greift die Bundesregierung auch die Stabilisierung, Professionalisierung und den Ausbau des Arbeitsfeldes auf. Wir sind hier etablierter Partner, der sich mit seinen zahlreichen und vielfältig aktiven Mitgliedsorganisationen, mit gewachsene Expertise und breiter Interessenvertretung der Jugendverbände und Jugendringe einbringt (2.1.). Als DBJR teilen wir die Kritik der Bundesregierung, dass junge Menschen oft nur innerhalb des Bereichs der Qualifizierung – d.h. als Schüler*innen – repräsentiert werden (siehe dazu 15. KJB). Wir und unsere Mitgliedsorganisationen setzen uns für eine Entwicklung von jungen Menschen zu selbstverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen jungen Menschen ein. Im Mittelpunkt steht dabei das selbstbestimmte bzw. selbstorganisierte Handeln in Jugendverbänden. Daher sind aus der Perspektive junger Menschen die Kernentwicklungsbereiche Verselbstständigung und Selbstpositionierung gleichrangig mit dem Bereich der Qualifizierung zu beachten und wertzuschätzen (2.1.).

Die Haltung der Bundesregierung zum Bericht, dass politische Bildung gleich demokratische Bildung sein muss, begrüßen wir ausdrücklich. In Jugendverbänden ist die Orientierung an demokratischen Werten und den Menschenrechten immanent. Hier fordern wir mehr Rechtssicherheit für die pluralen zivilgesellschaftlichen Akteure, frei nach ihrem satzungsgemäßen Auftrag zu handeln. Deshalb müssen alle bildungs- und jugendpolitisch Verantwortlichen Forderungen nach „Neutralität“ politischer Bildung und entsprechenden Kampagnen entschieden entgegentreten und ihrem pädagogischen Personal, das politische Bildung als Demokratiebildung begreift, zur Seite stehen. Beratung und Unterstützung für Kommunalverwaltung und freie Träger innerhalb der Debatte um das so genannte Neutralitätsgebot wären hier angeraten (3.1.). 

Politische Bildung als integraler Bestandteil einer Ebenen übergreifenden Jugendpolitik (3.2.) wird von der Bundesregierung mit Blick auf das Aufwachsen von jungen Menschen geteilt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich die Voraussetzungen und Bedingungen der politischen Bildung im Kindes- und Jugendalter zur Erwachsenenbildung unterscheiden. Im Sinne einer guten Jugendpolitik setzen wir uns dafür ein, dass die Interessen von jungen Menschen bei Entscheidungen in allen Politikfeldern berücksichtigt werden. Die Jugendstrategie der Bundesregierung hat dazu erste Impulse gesetzt, um eine eigenständige Jugendpolitik zu fördern. Im Sinne der weiteren Umsetzung der Jugendstrategie sind die Ergebnisse des Kinder- und Jugendberichts zu berücksichtigen. Als DBJR begrüßen wir die Forderung der Bundesregierung, politische Bildung weniger in nationalstaatlichen Kategorien und zunehmend mit einer europäischen Brille zu betrachten. Hierbei weisen wir auf die Notwendigkeit der strukturellen und ressortübergreifenden Stärkung von europäischer Jugendpolitik sowie relevanter Programme hin, etwa den EU Jugenddialog und die Umsetzung der Europäischen Jugendziele. 

Kompetenzen zum kritischen Umgang mit Medien und in der Informationsverarbeitung sind laut OECD Schlüsselkompetenzen für das Well-Being 2030. Nach Meinung der Bundesregierung sind sie zudem wesentliche Aufgabe der politischen Bildung (3.3.). Medienkompetenz soll laut Bundesregierung im formellen Rahmen entwickelt werden, dafür stellt sie einen Digital-Pakt zur Verfügung. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch den außerschulischen Bereich finanziell auszustatten und Zugang zu entsprechenden Förderstrukturen möglich zu machen. Denn die außerschulische Bildung ist für die Kompetenzvermittlung wichtig. Sie schafft damit Voraussetzung für (demokratische) Teilhabe und erreicht eine große vielfältige Zielgruppe. 

Außerschulische politische Bildung in Kooperation mit Schule beschreibt die Bundesregierung als „treibende Kraft“ (6.6.), weil dem System Schule maßgebliche Defizite im Bereich der politischen Bildung attestiert werden (6.2.). Hier müssen von politischer Seite mehr Anerkennung für die Leistung und Potentiale außerschulischer Lernräume kommen und ein deutliches Bekenntnis zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Ziel politischer Bildung, politischen Handelns und Deliberation sind der Erwerb u.a. dieser Kompetenzen, als Voraussetzung demokratischen Bewusstseins und Handelns. Die Bundesregierung betont hier ausdrücklich die Jugendverbände als „Keimzellen der Demokratie“ (6.6.) und als DBJR unterstützen wir die Forderung der Einrichtung einer Stelle für politische Bildung bei jedem bundesweitem Dachverband zur Stärkung, zum Ausbau und zur Vernetzung bestehender Strukturen. Die mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dafür geschaffene Stelle beim DBJR ist ein guter Start zum Aufbau der von der Berichtskommission empfohlener Struktur. 

Die Bundesregierung stimmt der Berichtskommission zu, dass Jugendverbandsarbeit diese selbstbestimmten, lebenswelt- wie erlebnisorientierte Lern- und Erfahrungsräume bilden. Die besonderen Merkmale gelingender politscher Bildung, die sich auszeichnet durch eine „aktive, reflexive, kommunikative und kooperative Auseinandersetzung der jungen Menschen mit bedeutsamen, authentischen Problemen ihrer Umwelt“4 findet sich in den Angeboten und Aktivitäten der Jugendverbandsarbeit. Tagtäglich engagieren sich in den Strukturen Jugendliche aus allen Milieus und erproben politisches Handeln, indem sie die nächsten Zeltlager planen, peer-to-peer Workshops zu eigenen Themen geben, mit anderen Gruppen Inhalte und Werte deliberieren und für ihre Interessen gegenüber Erwachsenenverbänden, Verwaltung und Politik vorbringen. Um die politische Bildung innerhalb des Selbstverständnisses von Jugendpolitik sowohl in den Kommunen als auch auf Landes- und Bundespolitik zu verankern, braucht es einen klaren Regierungsauftrag mit Handlungsrahmen. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Professionalisierung des Arbeitsfeldes politische Bildung in der Jugendverbandsarbeit sollte einhergehen mit mehr wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen, Etablierung des Themenfeldes an Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen und einen Wissenstransfer von Theorie und Praxis. Zudem gibt es die Folgerung auch innerhalb des Feldes, ein verbandsübergreifendes Verständnis politischer Bildung zu entwickeln. Doch dazu sind die Verbände in jeder Hinsicht zu heterogen. Auf einer etwas abstrakteren Ebene wäre es also zu begrüßen, wenn sich die Verbände auf so etwas wie Eckpunkte bzw. Standards politischer Bildung einigen könnten. Als DBJR unterstützen wir dies, planen die Weiterentwicklung des Bereichs der politischen Bildung in den Bundesverbänden und strengen die Debatte innerhalb der Verbände dazu an.

Die Berichtskommission spricht sich dafür aus, die Kinderrechte noch in der 19. Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode wurde die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vereinbart und wird derzeit umgesetzt. Der zur Beratung im Bundestag vorliegende Regelungstext greift die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nur unzureichend auf. Hier fordern wir dringend Nachbesserungen. 

Fazit

Den Bericht sowie der Schwerpunkt Politische Bildung von Kindern und Jugendlichen sind für unsere zukünftige Arbeit äußerst relevant und werden für uns ein Referenzrahmen sein. Von der Stellungnahme der Bundesregierung zum Berichtsteil und den Folgerungen der Berichtskommission hätten wir uns deutlich mehr Zukunftsperspektive, Mut und Handlungswillen gewünscht. Insbesondere in Zeiten der beschriebenen Megatrends, politischen Umwälzungen und der Pandemie kommt der Handlungsfähigkeit und dem Gestaltungswillen der jungen kommenden Generation eine herausfordernde Rolle zu.

Die Berichtskommission nimmt die Covid19-Pandemie als zentralen und aktuellen Lernanlass wahr, um sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen, Zeitgeschehen und der Deliberation von Grundrechten und der Möglichkeit ihrer Einschränkungen in Notstands- und Seuchenschutzsituationen auseinander zu setzen. Außerdem wird die pandemische Situation als „Stresstest für die offene demokratische Gesellschaft“ beschrieben. Als DBJR kritisieren wir in der Krisenbewältigung vor allem die eingeschränkte Beteiligung junger Menschen, ihre Reduktion auf Schüler*innen sowie zu betreuende Kinder- und Jugendliche. Wir betonen erneut die Sichtbarkeit der ungleichen Bildungschancen junger Menschen und der damit abhängigen Faktoren für die ihre Persönlichkeitsentwicklung. 

Es muss Teil und damit Querschnittsaufgabe von Politik und Verwaltung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit freien Trägern sein, junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich als politische Subjekte wahrzunehmen – um gemeinschaftlich die Herausforderungen des gesamtgesellschaftlichen Auftrags zu meistern. 

Öffentliche Träger müssen Jugendgruppen, Initiativen und Verbände wieder verstärkt in ihrer Rolle und Eigenschaft als Selbstorganisationen junger Menschen im Sinne einer Strukturförderung fördern und unterstützen (§ 12 SGB VIII) und nicht nur als Träger von Angeboten und Maßnahmen nach § 11 SGB VIII sehen. Die Jugendverbandsarbeit muss Aneignungsprozesse ermöglichen. Die Jugendverbände sollten gemeinsame Eckpunkte bzw. Standards politischer Bildung entwickeln. Dazu gehört, dass die Erfahrungen mit demokratischen Prozessen der Reflexion und Einbettung in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang bedürfen. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen bieten uns hier als starke Partner*innen und Katalysator*innen an und werden unseren Teil dazu beitragen.

 

Beschlossen vom DBJR-Vorstand am 25.01.2021

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1 DBJR: „Politische Bildung in der Jugendverbandsarbeit“, Oktober 2020

2 Stellungnahme der Bundesregierung, S. 7-23

3 Mack, O.; Khare, A.; Krämer, A.; Burgartz, T. (Hrsg.): Managing the VUVA World. 2015. Springer

4 Maier, Lisi: Forum Jugendhilfe 4/2017 der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Themen: Politische Bildung Jugendarbeit