Zum Referent*innenentwurf für ein Demokratiefördergesetz
Der Bundesjugendring begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung durch ein Demokratiefördergesetz (DFördG) zu schaffen. Die Schaffung einer vom Bund dauerhaft finanziell geförderten Struktur in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention kann die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Akteure in ihrer Arbeit in den genannten Themenfeldern stärken und eine verstetigte Weiterentwicklung in diesen Feldern ermöglichen.
Die Säule politischen Bildung muss dabei eine sinnvolle Ergänzung bestehender Instrumente mit ihrer spezifischen Förderlogik sein, ohne dass es zu einer übermäßigen begrifflich-konzeptionellen Trennung der vier genannten Felder führt.
Der vom Verfassungsschutz geprägte Extremismusbegriff ist zu diffus und sollte nicht ohne weiteres in einem Gesetz festgeschrieben werden.
Strukturen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert werden, leisten durch ihren vielfältigen und von ehrenamtlichem Engagement getragenen Einsatz einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag von unschätzbarem Wert und stellen ihre langfristige Wirksamkeit regelmäßig unter Beweis. Sie reagieren mit ihren Netzwerken, ihrer Reichweite und ihrer Expertise zeitnah und flexibel auf sich verändernde Anforderungen. Daher ist es für den Bundesjugendring zwingend notwendig und folgerichtig, auch den KJP-geförderten Trägern den Zugang zu ergänzenden Förderinstrumenten zu ermöglichen, die sich aus dem DFördG ergeben. Dadurch würde sich die Reichweite der außerschulischen Bildungsarbeit erhöhen.
Nebendem DFördG und den daraus folgenden neuen Förderinstrumenten ist ein dynamisierten Ausbau des KJP als erfolgreichem Instrument der Gewährleistung politischer Kinder- und Jugendbildung dringend nötig.
Der Bundesjugendring begrüßt grundsätzlich die in § 4 Abs. 3 angekündigte Beteiligung der Zivilgesellschaft. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien wird für den Erfolg eines solchen Gesetzes maßgeblich sein. Daher sieht der Bundesjugendring die Notwendigkeit, die zivilgesellschaftliche Expertise bei der Ausgestaltung und Evaluation der Förderrichtlinien – etwa durch die Einrichtung eines Beirates – umfänglich einzubeziehen und dies stärker und expliziter gesetzlich im DFördG zu verankern.
Weiterhin regt der Bundesjugendring eine Ergänzung des § 4 an. Es sollte festgeschrieben sein dass die Richtlinien nach § 4 Abs. 3 unter Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure, insbesondere der Träger von Maßnahmen, die über diese Richtlinien oder über Förderprogramme mit inhaltlichen Schnittstellen zum DFördG gefördert werden, regelmäßig evaluiert und ggf. überarbeitet werden. Weiterhin sollte dort festgeschrieben werden, dass zur ständigen Begleitung der Förderprogramme Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Die könnte sich an dem Modell der im Rahmen des KJP eingerichteten Arbeitsgruppen orientieren.