Abschlusskonferenz zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey nahm bei der Abschlusskonferenz des Beteiligungsprozesses zur Reform des SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) den Abschlussbericht entgegen. Mit der Abschlusskonferenz endet ein umfangreicher Beteiligungs- und Dialogprozess unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Aufgabe der Arbeitsgruppe unter unserer Mitwirkung war es, Kernthemen zu erörtern und mögliche Kompromisslinien für eine Reform abzuklopfen. Durch die AG wurden keine Beschlüsse für die folgende Gesetzgebung getroffen. Der vorgestellte Abschlussbericht bündelt die Ergebnisse des Dialogprozesses und dient als Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das BMFSFJ. Im Frühjahr 2020 wird es einen Referent*innenentwurf geben, anschließend folgt das Gesetzgebungsverfahren.
Die wichtigsten Ziele für das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sind laut Bundesjugendministerin:
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Pflege- und Heimkindern
- Mehr Prävention vor Ort
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
Zu den Zielen sagt unsere Vorsitzende Lisi Maier: „Wir begrüßen es, dass die Partizipation junger Menschen und die Stärkung von Beteiligung im Jugendhilfeverfahren als eigener Punkt dazugekommen ist.“ Unsere stellvertretende Vorsitzende Daniela Broda ergänzt: „Das klare Bekenntnis zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist enorm wichtig und richtig. Es folgt dem Appell „Exklusion beenden“, den wir gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen unterzeichnet haben.“
Den Ergebnissen des Abschlussberichts folgend wird das BMFSFJ laut Bundesjugendministerin Giffey im Referentenentwurf konkret die gesetzliche Verankerung unabhängiger Ombudsstellen, eine wirkungsvollere Heimaufsicht und eine Verschärfung der Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgreifen. Weiterhin solle für die Kommunen mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit geschaffen werden. Diese solle künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt werden, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichten.
Die Ankündigung, die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent zu reduzieren, bewerten wir positiv. Dies entspricht grundsätzlich unserer Position zur Änderung des § 94 SGB VIII.
Der Prozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ist unter www.mitreden-mitgestalten.de dokumentiert.