Anhörung zum Ganztagsförderungsgesetz
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten soll. Der Anspruch soll bis 2029 jährlich um eine Klassenstufe erweitert werden, beginnend bei der ersten Klasse. Zur Realisierung des Rechtsanspruchs stellt der Bund den Bundesländern Investitionshilfen zur Verfügung.
Im Diskurs um den Ausbau von Ganztagsangeboten stellt sich die Frage, ob es wirklich immer um Bildung oder doch „nur“ um Betreuung geht. Kern der Debatte ist stets die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich profitieren vom Ganztag Arbeitgeber*innen und Staat. Die Interessen von Jugendlichen bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt.
Für uns Jugendverbände und Jugendringe bedeutet ein jugendgerechter Ganztag: Jugendliche sind weder ältere Kinder noch zu betreuende Objekte. Jugendliche wollen nicht nur Schüler*innen sein, sondern in erster Linie junge Menschen. Ein jugendgerechter Ganztag bietet das, denn für eine gute Entwicklung ist es unabdingbar, dass jungen Menschen Freiräume zur Verfügung stehen, damit sie Entscheidungsfindung und Entscheidungsfähigkeit selbstbestimmt erlernen können, um so die Aufgaben in der Jugendphase gut bewältigen zu können.
Kritisch sehen wir die Auswahl der zur Anhörung geladenen Sachverständigen. Es sind Vertreter*innen der Elternschaft und aus der Wirtschaft eingeladen, die ein eigenes Interesse an einer ganztägigen Betreuung haben. Versäumt wurde, diejenigen einzuladen, die von dem Gesetz betroffen sein werden: Junge Menschen bzw. deren Interessenvertretungen.