Corona Jugendarbeit

Appell zur Fortführung des Sonderprogramms

Mit uns gemeinsam wenden sich sieben Organisationen an die Politik und fordern: Hilfen zur Rettung gemeinnütziger Jugendbildungsstätten müssen fortgeführt werden! In dem Schreiben an die Politik heißt es:

Im Sonderprogramm Kinder‐ und Jugendarbeit stehen gemeinnützigen Kinder‐ und Jugendbildungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit 75 Millionen Euro zur Kompensation von Corona‐bedingten Liquiditätsengpässen im Jahr 2020 zur Verfügung.

Das Programm ist eine wichtige Hilfe für gemeinnützige Einrichtungen bis zum Ende der Laufzeit im Dezember 2020. Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass die existenzbedrohende Situation der gemeinnützigen Bildungsstätten Ende des Jahres nicht behoben sein wird. So rät das RKI schon Schulen von Aktivitäten außerhalb des Regelunterrichts ab. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen sollen vermieden werden. Es ist daher davon auszugehen, dass mindestens im ersten Halbjahr 2021 keine Besserung der Belegungszahlen in Sicht ist und dass sowohl von formalen als auch von nonformalen Bildungsträgern selbstorganisierte Kinder‐ und Jugendreisen nicht annähernd den Buchungsstand von 2019 erreichen werden.

Gleichzeitig liegen für das Sonderprogramm aktuell Anträge mit einem Gesamtvolumen vor, welches etwa der Hälfe der eingestellten Summe entspricht. Gründe für die Nicht‐Ausschöpfung sind die kurzen Antragsfristen und die Deckelung des Betrags auf maximal 400 Euro pro Bett. Diese Deckelung über die Anzahl der Betten hat häufig dazu geführt, dass selbst 90 Prozent des nachgewiesenen Liquiditätsengpasses nicht ansatzweise kompensiert werden konnten. Betriebsformen und ‐größen sind sehr unterschiedlich und damit auch die Bedarfe der Einrichtungen.

Wir appellieren an Sie: Unterstützen Sie die Rettung der gemeinnützigen Bildungsstätten!

Das Programm sollte für die ersten sechs Monate des Jahres 2021 übertragen werden. In 2020 wurden 75 Millionen Euro bereitgestellt, die bisher nicht vollständig abgerufen wurden. Die verbleibende Summe von rund 40 Millionen wäre eine dringend notwendige, wichtige Hilfe für die Einrichtungen im 1. Halbjahr 2021.

Der maximale Zuschuss pro Bett sollte auf 800 Euro erhöht werden, da die Erfahrung zeigt, dass zur Existenzsicherung von Einrichtungen mit pädagogischem Personal die aktuelle Deckelung von 400 Euro pro Bett zu gering ist.

Die kurzfristig bei bundeszentralen Verbänden aufgebauten Zentralstellen haben das Programm schnell und zielgerichtet umgesetzt, da sie nah an den Einrichtungen sind. Diese Struktur sollte 2021 beibehalten und finanziell ausgestattet werden.

Themen: Corona Jugendarbeit