Gerechtigkeit

Ausbildungsgarantie muss umlagefinanziert und Rechtsanspruch sein

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referent*innen-Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vorgelegt. Vorgesehen ist darin auch die Einführung einer Ausbildungsgarantie. Lea Herzig, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings, sagt: „Grundsätzlich geht das in die richtige Richtung. Die Ausgestaltung ist aber mangelhaft.“

Der Bundesjugendring begrüßt die Pläne, eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen einzuführen. Seit Jahren kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach und bilden zu wenig aus. Mehr als 80 Prozent aller Betriebe stellen keine Auszubildenden ein. Die Folge: Nicht alle jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung interessieren, erhalten einen Ausbildungsplatz. „Anstatt eine Ausbildung machen zu können, werden junge Menschen in Übergangsmaßnahmen abgeschoben, die zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen“, so Lea Herzig.

Ohne Ausbildung landen viele junge Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Arbeitsbedingungen. Das wirkt sich auf das gesamte Berufsleben bis hin zur Rente aus. Zudem ist der Ausbildungsmarkt stark nach Regionen zersplittert. Um dieser Lage entgegenzuwirken, muss an der Struktur des Ausbildungsmarktes angesetzt und der Zugang zu einer Ausbildung für alle geschaffen werden. „Eine Ausbildungsgarantie ist das richtige Mittel, um den Ausbildungsmarkt gerechter zu gestalten und jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Wir kritisieren aber die geplante Ausgestaltung“, sagt Lea Herzig.

Die Ausbildungsgarantie muss ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen Ausbildungsplatz für alle jugendlichen Ausbildungsinteressierten sein, die innerhalb eines Jahres keinen Ausbildungsplatz finden. Sie muss dafür im SGB III verankert und damit Teil der staatlichen Arbeitsmarktförderung werden.

Zudem muss die Ausbildungsgarantie aus Sicht des Bundesjugendrings unbedingt umlagefinanziert sein. Sollte der Übergang in eine betriebliche Ausbildung nach dem ersten Ausbildungsjahr nicht gelingen, sollte die Ausbildung beim Träger bis zum Berufsabschluss garantiert werden.

Lea Herzig betont: „Die am Bedarf der Jugendlichen ausgerichtete Ausbildungsgarantie kann nur eingelöst werden, wenn eine stabile, solidarische Finanzierung vorhanden ist, die nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Sie muss zudem ein echter Rechtsanspruch sein, nicht nur eine Ermessensleistung.“ Der Bundesjugendring fordert einen Zukunftsfonds, der eine faire Beteiligung der Wirtschaft an den Kosten der außerbetrieblichen Ausbildung sicherstellt und Mitnahmeeffekte minimiert.

Themen: Gerechtigkeit