Demokratie

Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes braucht weiter Dialog

Im Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz (DFG) sind auf einer Fachkonferenz Impulse und Forderungen der Zivilgesellschaft diskutiert worden. Der Bundesjugendring hatte zu einem entsprechenden Diskussionspapier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesinnenministeriums (BMI) eine umfangreiche Stellungnahme zur inhaltlichen Ausgestaltung des geplanten Gesetzes eingebracht.

„Das Vorhaben der Bundesregierung, einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, ist richtig und wichtig“, sagt Loreen Schreck, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings. „Jugendverbände und -ringe im Bundesjugendring sind ein aktiver Teil der demokratischen Zivilgesellschaft und leisten seit jeher ihren Beitrag zu den genannten Zielen im Diskussionspapier. Deswegen haben wir für den Gesetzgebungsprozess unsere Expertise eingebracht und auf der Fachkonferenz diskutiert.“

Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es laut Bundesregierung, Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So sollen Projekte und Initiativen für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit erhalten. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage.

Der Bundesjugendring hatte in seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier betont, dass das DFG vor allem eine ergänzende und vervollständigende Funktion in der Reihe bereits vorhandener und oft bewährter Instrumente des Bundes einnehmen muss. Die Förderung von „Demokratie, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention“ darf zukünftig nicht nur auf das DFG reduziert werden.

Wesentliche Aufgabe des DFG sollte es sein, über Jahre gewachsene Organisationsstrukturen und Aktivitäten in den Bereichen Demokratieförderung und Extremismusprävention aus befristeten Projektkontexten herauszulösen.

Die Eigenständigkeit des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) muss dabei weiterhin gewährleistet sein. Außerdem muss die Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als unabhängiger, starker Partner von Politik und Verwaltung gesehen werden und nicht als Dienstleister staatlicher Vorgaben. Vor allem darf politische Bildung nicht als „Brandlöscher“ betrachtet werden, etwa wenn im Zuge rechtsextremistischer Übergriffe der Ruf nach schnellen Interventionen laut wird.

Der Bundesjugendring erwartet, dass diese Forderungen im Referent*innenentwurf, der für Ende des Jahres geplant ist, Berücksichtigung finden.

Loreen Schreck unterstreicht: „Die Ausgestaltung der Förderung im Rahmen des DFG braucht einen beständigen, intensiven Dialog mit jenen in der Zivilgesellschaft, die diese wichtige Arbeit durchführen wollen und können. Auch wenn der Vorab-Beteiligungsprozess mit der Fachkonferenz abgeschlossen ist, werden wir uns im Namen von Kindern und Jugendlichen weiterhin einbringen. Nur in einem Dialog auf Augenhöhe werden wir das gemeinsame Ziel erreichen: Eine nachhaltige Förderung der Demokratie.“

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