Demokratiefördergesetz ohne Generalverdacht
Unsere stellvertretende Vorsitzende Alma Kleen sagt: „Nach Ansicht der Jugendverbände wäre eine „Extremismusklausel“ eine bürokratische Schikane, die unsere Arbeit gegen menschenfeindliches Gedankengut stark einschränkt. Viele zivilgesellschaftliche Träger würden in einer solchen Klausel einen Bekenntniszwang sehen und die Unterstellung, in ihren Reihen befänden sich Antidemokrat*innen“. Aus unserer Sicht ist es ein Widerspruch, Zivilgesellschaft einerseits aktivieren andererseits gleichzeitig unter Generalverdacht zu stellen und kontrollieren zu wollen. Es ist wichtig, dass die Extremismusklausel nicht Teil einer Demokratieförderung in Deutschland wird.
Im vergangenen Herbst hatte das Bundeskabinett einen Maßnahmenkatalog zum Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen. Darunter das Ziel, noch in dieser Legislatur ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie zu verabschieden, um den staatlichen Auftrag zur Demokratieförderung endlich auf Bundesebene gesetzlich zu verankern.
Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) waren sich eigentlich über einen Entwurf einig. Diese Einigkeit besteht nicht mehr. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung nach Stand der Dinge im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus kein Zeichen mehr setzen wird. Das Demokratiefördergesetz ohne Extremismusklausel wäre ein wichtiges Signal gewesen. Zugleich warnen wir vor Schnellschüssen vor Ende dieser Legislatur, die an den Bedarfen der zu fördernden Zivilgesellschaft vorbeigehen. Wir haben immer betont, dass die bestehenden Strukturen durch langfristige und verbindliche Förderung gestärkt werden müssen. Für uns ist wichtig, die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern, die zu Demokratisierung der Gesellschaft beitragen und sich gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen, über eine Projektförderung hinaus gewährleistet wird. Unser Vorschlag: Lieber nach der Bundestagswahl gemeinsam mit Trägern wie uns einen wirksames Gesetz auf den Weg bringen.