Austausch mit BMFSFJ zur Demokratieförderung
Im vergangenen Herbst hat das Bundeskabinett einen Maßnahmenkatalog zum Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen. Jugendverbände leisten auf diesem Gebiet wichtige Arbeit. Als Orte der gelebten Demokratie müssen sie bei der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) ausgetauscht.
Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Zierke hat uns erste Ideen zur Zusammenarbeit zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und BMFSFJ skizziert. Ziel ist, noch in dieser Legislatur ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie zu verabschieden, um den staatlichen Auftrag zur Demokratieförderung endlich auf Bundesebene gesetzlich zu verankern.
Unsere stellvertretende Vorsitzende Alma Kleen sagt dazu: „Uns geht es beim Gesetzesvorhaben insbesondere darum, dass bestehende zivilgesellschaftliche Strukturen durch institutionelle bzw. strukturelle Förderung gestärkt werden. Eine kontinuierliche Förderung der Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern, die zu Demokratisierung der Gesellschaft beitragen und sich gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen.“
Eine Weiterführung der aktuellen Projektförderung in den Bundesprogrammen „Demokratie Leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in einem neuen Gesetz sehen wir daher kritisch. „Dies wäre nur alter Wein in neuen Schläuchen. Eine zeitlich befristete Projektförderung wie bei „Demokratie Leben!“ führt innerhalb der Trägerlandschaft zu Unsicherheiten,“ sagt Alma Kleen. Träger müssen immer wieder ihre Infrastruktur neu aufbauen, Ehrenamtliche können nicht genügend eingebunden werden, es kommt zu Fachkräfteabwanderung verbunden mit einem hohen bürokratischen Aufwand. Eine nachhaltige und strukturelle Regelförderung ist daher einer Projektförderung vorzuziehen.
Mit Blick auf eine so genannte Extremismusklausel oder Demokratie-Erklärung mahnen wir an, dass eine solche als Teil des Gesetzes den gegenteiligen Effekt zum erwünschten erzielen würde. Alma Kleen verdeutlicht: „Nach Ansicht der Jugendverbände wäre eine „Extremismusklausel“ eine bürokratische Schikane, die unsere Arbeit gegen menschenfeindliches Gedankengut stark einschränken würde. Viele Träger würden darin einen Bekenntniszwang sehen und eine Unterstellung des Ministeriums, in ihren Reihen befänden sich Antidemokrat*innen“. Aus unserer Sicht ist es ein Widerspruch, Zivilgesellschaft einerseits aktivieren und andererseits gleichzeitig in Zugzwang zu bringen und kontrollieren zu wollen.
„Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, muss die Arbeit der Zivilgesellschaft unterstützt und gefördert werden. Sie muss deswegen aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden“, unterstreicht Alma Kleen.