Eckpunkte zur EU-Jugendstrategie und Erasmus+
Die europäische Jugendstrategie läuft Ende 2018 aus. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) sieht die Notwendigkeit, dass auch für die Zeit nach 2018 eine Jugendstrategie entwickelt und verabschiedet wird – aufbauend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen seit 2010. Der DBJR sieht Optimierungsbedarf sowohl bei den Grundprinzipien als auch in den Handlungsfeldern der Jugendstrategie. Voraussetzung für eine erfolgreichere und sichtbare Jugendstrategie ist eine angemessene Finanzausstattung, zum Beispiel durch eine Verankerung in Erasmus+ bzw. in einem Nachfolgeprogramm. Gleichzeitig beginnen die Beratungen für ein Nachfolgeprogramm von Erasmus+ nach 2020. Der DBJR tritt für Veränderungen und Verbesserungen ein, für mehr Transparenz, Beteiligung und Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure.
Der DBJR begleitet und gestaltet seit vielen Jahren engagiert die Entwicklungen sowohl in der EU-Jugendstrategie als auch in Erasmus+. Die nationale Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs ist beim DBJR angesiedelt. Er stellt den Vorsitz der nationalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs. Der DBJR ist Mitglied im Beirat zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Außerdem ist der DBJR sowohl im Nationalen Begleitausschuss Erasmus+ als auch im Nationalen Beirat für das EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION (JiA) vertreten.
I. EU-Jugendstrategie
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat im November 2009 den „erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010 bis 2018)“ verabschiedet. Mit der neuen EU-Jugendstrategie wurden verschiedene jugendpolitische Aktivitäten und Initiativen zusammengeführt, auch um ein deutliches Zeichen für den Ausbau einer intensiveren jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa zu setzen.
Grundsätzlich sollte die Lebenssituation junger Menschen verbessert werden. Damit verbunden waren die Ziele, jungen Menschen mehr Möglichkeiten zu erschließen, mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen sowie das gesellschaftliche Engagement, die soziale Eingliederung, die Solidarität und Selbstbestimmtheit junger Menschen zu fördern.
Zwischenbilanz
Jugendpolitik ist in den EU-Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen deutlich sichtbarer geworden. Unterschiedliche jugendpolitische Initiativen und Instrumente wurden zu einer Strategie zusammengeführt. Die Veröffentlichung eines europäischen Jugendberichtes hat wichtige Erkenntnisse zur Situation der Jugend geliefert. Positiv und noch ausbaufähig sind die Entwicklungen innerhalb des Strukturierten Dialogs, der ein wichtiges demokratisches Element für Partizipation in der europäischen Politik ist.
Dennoch fällt die Bilanz nach sechs Jahren eher verhalten aus. Es ist nicht gelungen, aus einer Jugendstrategie heraus eine strukturelle, ressortübergreifende Stärkung der Jugendpolitik zu erreichen. Das Ziel, die Beschäftigung von jungen Menschen zu erhöhen, ist ebenfalls in zahlreichen Mitgliedstaaten verfehlt worden. Vielmehr hat sich zwischen 2010 und 2014 die Lebenssituation junger Menschen verschlechtert, das Armutsrisiko und die Gefahr von sozialer Ausgrenzung sind gewachsen. Die Folge sind fehlende Perspektiven und wachsende Ungleichheit. Das betrifft junge Menschen ganz persönlich und zusätzlich die gesamte Gesellschaft, in der sie aufwachsen.
Grundprinzipien für eine neue EU-Jugendstrategie
1. Sektorübergreifende Jugendpolitik
Die Evaluierung der EU-Jugendstrategie von März 2016 hat gezeigt, dass es bei der Umsetzung eine Fokussierung auf Maßnahmen gegeben hat, die auf Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen zielte. Kernthemen von Jugendarbeit wie Selbstorganisation, ehrenamtliches Engagement, informelle und non-formale Bildung und Partizipation sind weniger stark ins Blickfeld genommen worden als „Beschäftigung und Unternehmergeist“ und „allgemeine und berufliche Bildung“. Jugendpolitische Ziele müssen daher mehr Aufmerksamkeit bekommen. Eine neue Jugendstrategie braucht einen ganzheitlichen Ansatz, der Jugendliche nicht nur als gesellschaftliche Risikogruppe und Humankapital für den Arbeitsmarkt betrachtet, sondern ihre Stärken und Interessen unterstützt. Dazu muss das Potential von informellen und non-formalen Lernprozessen stärker hervorgehoben und gefördert werden.
2. Jugendpolitik mit Bodenhaftung
Jugendpolitik muss den Prinzipen von Gleichheit und Antidiskriminierung folgen und die Bedürfnisse von jungen Menschen berücksichtigen, unterstützt durch entsprechende Forschung. Der Zugang zu Beschäftigung und sozialen Rechten bleiben Herausforderungen, der Umgang mit geflüchteten jungen Menschen und der Anstieg von Hass und Gewalt sind als neue hinzugekommen. Die neue Jugendstrategie sollte daher flexibel sein, um sich auf veränderte Lebenswirklichkeiten einstellen zu können. Basis dafür könnte sein, Ergebnisse des Strukturierten Dialogs stärker zu nutzen, die Meinung junger Menschen zu berücksichtigen und die tatsächlichen Barrieren bei den Zugängen zu den Rechten junger Menschen zu untersuchen.
3. Stärkere Fokussierung und mehr Wirksamkeit
Nach den Erfahrungen mit der laufenden EU-Jugendstrategie sollten künftig weniger Themenfelder abgedeckt werden und eine Konzentration auf Schwerpunkte erfolgen. Dabei sollte stärker der Blick auf die Ursachen der Probleme gerichtet werden, wie dem Mangel an zielgerichteter Bildung, sozialer Ausgrenzung oder fehlenden Perspektiven; weniger auf kurzfristige Aktionen wie zum Beispiel die Bekämpfung der Radikalisierung.
4. Beteiligung
Eine partizipative Jugendpolitik macht deren Qualität aus. Junge Menschen müssen nicht nur bei der Entwicklung von politischen Prozessen einbezogen werden, sondern auch bei deren Umsetzung und Begleitung. Jugendverbände auf allen Ebenen haben einen wertvollen Beitrag geleistet, in den zurückliegenden Jahren die Jugendstrategie mit Leben zu füllen. Die Neuverhandlung sollte daher in enger Abstimmung und unter aktiver Mitwirkung von Jugendorganisationen erfolgen. Seit 2010 ist der Strukturierte Dialog ein wichtiges Werkzeug, junge Menschen in Diskussionsprozesse innerhalb der EU in Fragen der Jugendpolitik einzubeziehen. Die positiven Erfahrungen sollten genutzt werden, um den Strukturierten Dialog qualitativ auszubauen.
5. Regionale Anschlussfähigkeit
Eine Verknüpfung der EU-Jugendstrategie mit den jugendpolitischen Zielen der regionalen und lokalen Ebene ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung einer Jugendstrategie. Dazu müssen regionale und lokale Ebenen schon im Verhandlungsprozess aktiv einbezogen werden. Gemeinsame jugendpolitische Ideen und Ziele müssen mit Themen vor Ort verknüpft werden, um einen Mehrwert für junge Menschen auf allen Ebenen zu erreichen.
Für die anstehenden Verhandlungen über eine neue Jugendstrategie nach 2018 sieht der DBJR folgende Handlungsfelder:
1. Zugang zu Bildung ermöglichen und sichern
Der Zugang zur formalen und non-formalen Bildung ist die Grundvoraussetzung für eine Gesellschaft, die soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit garantieren möchte. Er muss deshalb im Fokus einer neuen Jugendstrategie stehen. Bildung ist auch eine Voraussetzung, dass sich Jugendliche mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten als aktive Bürger_innen engagieren können und die Gefahr von Diskriminierung und Ausgrenzung verringert wird. Dazu müssen Barrieren abgebaut werden, die bisher eine inklusive Bildung erschwert oder verhindert haben. Investitionen der EU müssen über den klassischen Ausbildungsbereich von Schule, Hochschule und Weiter- und Fortbildung im beruflichen Kontext hinaus im non-formalen Bereich in den Mitgliedstaaten der EU deutlich gesteigert werden. Bildungsbudgets dürfen nicht zum Schuldenabbau gekürzt werden! Dazu gehört auch ein Ausbau von Programmen, die die politische Bildung zum Ziel haben.
2. Förderung von ehrenamtlichem Engagement und Partizipation
Jugendliche sind offen und interessiert für politische Prozesse. Neben dem Engagement in Jugendorganisationen stehen sie für direkte Aktionen, freiwilliges Engagement im Verband und Beteiligung an sozialen Bewegungen oder in Online- und Offline-Aktivitäten. Die Jugend bleibt aber noch immer weitgehend von den relevanten Entscheidungsprozessen ausgeschlossen und dies schwächt die Legitimität unserer Demokratie. Soll das europäische Projekt gestärkt und eine solidarische demokratische Gesellschaft gefördert werden, müssen die Jugendlichen in alle Phasen der Politikgestaltung einbezogen und Zugänge erleichtert werden. Dies wird nicht nur ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken, sondern letztlich zu einer besseren Politik führen, die den Bedürfnissen aller an dem Prozess beteiligten Akteure wirklich entspricht und vollständig umgesetzt wird.
Der Strukturierte Dialog als Instrument zur Beteiligung junger Menschen an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie muss weiterentwickelt werden. Junge Menschen müssen erfahren, dass ihre Beteiligung auf EU-Ebene und in Deutschland Wirkung zeigt. Neben einem Commitment politischer Entscheidungsträger_innen hinsichtlich des Aufgreifens von Jugendbeteiligungsergebnissen sind dabei die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Strukturierten Dialogs entscheidend. Bestehende Zeitläufe, die Themenfindung sowie die einzelnen Umsetzungselemente (z. B. Konsultationen, EU-Jugendkonferenzen) müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu zählt aus Sicht des DBJR auch der unattraktive Begriff „Strukturierter Dialog“.
Da das Instrument des Strukturierten Dialogs in Bezug auf Jugendbeteiligung Grenzen hat, sollte zudem geprüft werden, für welche Felder der EU-Jugendstrategie verstärkt Co-Management-Mechanismen durch die Einbeziehung von Jugendvertreter_innen zum Einsatz kommen können. Co-Management[1] hat sich seit vielen Jahrzehnten als Prinzip bewährt, um junge Menschen stärker in Entscheidungsprozesse im Europarat einzubeziehen.
Für alle junge Menschen sollte ein Zugang zu grenzüberschreitenden Mobilitätsmöglichkeiten wie dem europäischen Freiwilligendienst (EVS) und anderen Mobilitätsprogrammen für Freiwillige ermöglicht und gleichzeitig nationale Ansätze für Freiwilligenprogramme entwickelt werden. Dies sollte über die EU-Grenzen hinausgehen und Kandidatenländer, Nachbarländer und Drittländer umfassen.
Es ist eine strukturelle Stärkung von Jugendverbänden und -ringen notwendig. Aus dem Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION sollte eine entsprechende Förderung der transnationalen Zusammenarbeit von Jugendringen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist eine vorhandene Förderung der Jugendringe auf nationaler Ebene. So werden demokratisch organisierte Jugendstrukturen befähigt, ihre politische Partizipations- und Kontrollfunktion auszuüben. Die EU kann es sich nicht leisten, auf das Potenzial der Selbstorganisationen junger Menschen zu verzichten. Jugendverbände fördern die Entwicklung von Kompetenzen, sie leisten soziale Integrierung und müssen in dieser Rolle anerkannt und unterstützt werden. Hierzu ist neben einer ausreichenden, langfristig planbaren finanziellen Ausstattung auch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe notwendig.
3. Aktiv gegen Diskriminierung. Für die Integration geflüchteter Menschen.
Kaum ein Thema bewegt die Menschen in Europa zurzeit so sehr wie die aktuelle Zuwanderung von Flüchtlingen. Es gibt eine große Hilfsbereitschaft in Deutschland und Europa. Doch es gibt auch eine starke Ablehnung. Europa steht vor großen Herausforderungen. Wenn jedoch gemeinsam frühzeitig bereichsübergreifend gute Integrations- und Partizipationskonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden, bringt die Zuwanderung auch viele Chancen mit sich.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben die Angebote der Jugendarbeit geöffnet und setzen sich dafür ein, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die gleichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen und damit die gleichen Standards wie alle anderen in Deutschland lebenden jungen Menschen und damit für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Es werden Angebote zum Ankommen sowie Sprach- und Integrationskurse gemacht. Dieses Engagement braucht jedoch einen erheblichen Ausbau an Unterstützung und bessere Rahmenbedingungen u.a. durch die Politik.
Gemäß der Richtlinie 2013/33/EU „zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ müssen die Mitgliedstaaten zumindest sicherstellen, dass Antragstellenden, die internationalen Schutz beantragen, im Rahmen der Aufnahme materielle Leistungen gewährt werden. Diese umfassen den Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung sowie zu medizinischer und psychologischer Versorgung. Um die Integration der Geflüchteten europaweit zu sichern, muss vor allem die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen als Mindeststandard umgesetzt werden.
Es muss Rechtssicherheit für Jugendbegegnungen oder Veranstaltungen im Rahmen der EU-Jugendstrategie oder Erasmus+ mit geflüchteten Jugendlichen (oder jungen Menschen) geben. Im Rahmen der Reformvorschläge der EU-Kommission zum Europäischen Asylrecht vom Juli 2016 wird vorgeschlagen durch die Dublin IV Richtlinie Sekundärmigration stärker zu ahnden und europaweit die Residenzpflicht einzuführen. Dies lehnt der DBJR entschieden ab. Dies würde auch die Teilnahme geflüchteter Jugendlicher an vielen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Jugendarbeit erschweren oder gar unmöglich machen, z.B. an (europäischen) Jugendbegegnungen oder Veranstaltungen, die zum strukturierten Dialog durchgeführt werden können.
Außerdem ist es notwendig, dass EU-Programme im vollen Umfang genutzt und ausgebaut werden, um die Integration geflüchteter Menschen zu unterstützen.
4. Qualitative Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen schaffen und soziale Rechte sichern
Die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen ist eine europäische Aufgabe. Gemeinsames Ziel in Europa muss sein, qualifizierte Arbeitsplätze für alle jungen Menschen zu schaffen und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Arbeit muss den jungen Arbeitnehmer_innen ein existenzsicherndes Leben und eine nachhaltige persönliche und berufliche Lebensplanung bieten. Denn nur auf diesem Wege erhalten Jugendliche eine Perspektive für ihre individuelle, privat-familiäre Entwicklung und es gelingt eine Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.
Die Zunahme von Kettenbefristungen, ungeregelten Arbeitszeiten sowie nicht zur Existenzsicherung ausreichenden Löhne muss daher in der gesamten EU zurückgedrängt werden. Gleichermaßen betrachtet der DBJR Leiharbeitsverhältnisse, die gegenüber Normalarbeitsverhältnissen schlechter gestellt sind, sehr kritisch. Es bedarf höherer europäischer Mindeststandards, um entsprechenden Entwicklungen bei längerfristig nicht substantieller Beschäftigung europaweit entgegenzuwirken.
Nur auf diesem Wege, etwa durch verbindlichere Regularien und eine Abkehr von nicht-bindenden Empfehlungen, kann der hohen Jugendarbeitslosigkeit und Entwicklungen zu einer „Generation Praktikum“ begegnet werden. Dies gilt insbesondere für den Qualitätsrahmen für Praktika und die Jugendgarantie, für die eine Rechtssetzung in Form von Richtlinien erfolgen sollte.
Zugleich müssen Programme zur Schaffung echter Perspektiven für Jugendliche auf dem europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt dauerhaft implementiert und ihre finanzielle Ausstattung verstetigt werden.
Weiterhin muss das Ziel der Europäischen Union, ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen, stärker mit Leben gefüllt werden. Einzelne Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in ihrem Land stärker noch Best Practice aus anderen Mitgliedsstaaten im eigenen Bildungs- und Arbeitsmarkt angewendet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass umgesetzte Maßnahmen Mitgliedsstaaten übergreifend evaluiert werden.
5. Regionale und lokale Zugänge ausbauen
Eine Verknüpfung der EU-Jugendstrategie mit den jugendpolitischen Zielen der Länder und Kommunen ist zwingend notwendig, wenn diese Strategie sich mit ihren Inhalten entfalten und nicht ein Dasein allein auf dem Papier fristen soll.
Dazu muss die EU-Jugendstrategie aktiv in die Länder und Kommunen getragen werden. Gemeinsame jugendpolitische Ideen und Ziele müssen mit Themen vor Ort verknüpft werden, um einen Mehrwert für junge Menschen in den Regionen Europas zu schaffen. Dazu braucht es engagierte Unterstützende, die als Verbindungsglied zwischen den Themen der EU-Jugendstrategie und den Themen vor Ort wirken. Und die sich verantwortlich zeigen, die Strategie zu übersetzen, Prozesse begleiten und Ideen aus den Ländern und Kommunen hinein- und heraustragen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass personelle und finanzielle Mittel in den Ländern und Kommunen vorhanden sein müssen, um diese Aufgaben zu leisten. Ansonsten bleibt es bei einem einseitigen Interesse der EU-Kommission an einer Jugendstrategie.
II. Anforderungen an ein Nachfolgeprogramm von Erasmus+
Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum 1. Januar 2014 das Programm für Lebenslanges Lernen, JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern abgelöst.
Für die Jahre 2014 bis 2020 soll es neue Perspektiven für die Gestaltung von Mobilität sowie europäischer bzw. internationaler Bildungszusammenarbeit öffnen.
Die bisherige Bilanz fällt für die Jugendverbände verhalten aus. Versprechungen wie Entbürokratisierung, Vereinfachung der Antragsverfahren und Aufstockung der Fördersummen wurden bisher nicht erfüllt. 2017 werden die Weichen für die Neuverhandlungen für ein Nachfolgeprogramm 2021+ gestellt. Hierzu hat der DBJR in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsorganisationen in Folge einer Zwischenevaluierung und zur Verbesserung der neuen Programmlaufzeit eine Mängelliste erarbeitet, die eine große Aufmerksamkeit erfahren hat.
Aus Sicht des DBJR gibt es für das neue Programm Handlungsbedarf für folgende Themen:
1. Bedeutung von Erasmus+ JUGEND IN AKTION – jetzt und in Zukunft sichern
Die Umstellung der Förderung von europäischen Projekten der Jugendarbeit von einem eigenständigen Jugendprogramm JUGEND IN AKTION (2007 bis 2013) auf einen integrierten Programmteil Erasmus+ JUGEND IN AKTION (2014 bis 2020) hat viele Veränderungen mit sich gebracht und stellt die Jugendverbände vor große Herausforderungen. Dazu hat der DBJR mit anderen Trägerstrukturen im April 2016 eine Stellungnahme veröffentlicht.[2]
Ein bedeutender Nachteil des zusammengelegten Programms zeigt sich im Jugendbereich durch den Wegfall eines programmbegleitenden Ausschusses auf europäischer Ebene, der jugendspezifische Themen- und Fragenstellungen und Weiterentwicklungsbedarfe bearbeiten kann. Ein solcher Fachausschuss sollte. als Unterausschuss in der neuen Förderperiode unbedingt wiedereingerichtet werden.
Der Jugendprogrammteil hat ebenfalls deutlich an Sichtbarkeit eingebüßt. Ein zukünftiges Programm Erasmus+ muss die Sichtbarkeit wiederherstellen, wie sie durch die lange Tradition eines eigenständigen Programms wie JUGEND IN AKTION gegeben und etabliert war.
Dazu zählen:
- die Bezeichnung des Jugendkapitels,
- eine eigene Budgetlinie JUGEND IN AKTION
- jugendspezifische Programmformate,
- eine eigene Jugendagentur in Deutschland,
- mindestens drei Antragsfristen für alle Leitaktionen,
- die Stärkung und Weiterführung von transnationalen Jugendinitiativen.
- Zu den wichtigsten jugendspezifischen Programmformaten zählen die bekannten und bewährten Formate in Leitaktion 1: Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausch, Europäischer Freiwilligendienst – auch mit Partnerländern. Das Format des Strukturierten Dialogs aus Leitaktion 3 zur Umsetzung von politischen Reformen hat sich ebenfalls als bedeutendes Partizipationsinstrument von jungen Menschen an europäischer Politikgestaltung etabliert. Die non-formale Bildung und ihre spezifischen Inhalte müssen in der Förderperiode ab 2021 gesichert und weiter etabliert werden.
JUGEND IN AKTION ist der Programmteil, der benachteiligte Jugendliche zu einem hohen Maße und höher als alle anderen Programmteile einbezieht. Diese Stärke muss zum einen auf die anderen Programmteile übertragen werden, zum anderen durch eine angemessene, flexible finanzielle Förderung der Teilnehmenden erhalten und weiterentwickelt werden.
Es sollte im zukünftigen Programm die Chance ergriffen werden, die Potentiale der Jugendverbände und Jugendorganisationen voll auszunutzen. Sowohl die Fördersätze als auch der Anteil am Gesamtbudget sollten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Bedeutung für die Jugend Europas angemessen zugewiesen werden.
2. Rolle von Nationalagenturen im Erasmus+ Programm in Deutschland und Europa
Nationalagenturen wurden in erster Linie als Servicestellen zur Umsetzung der Erasmus+ Programme in den jeweiligen Programmländern etabliert. Sie arbeiten in der Regel im Auftrag eines staatlichen Ministeriums, in Deutschland im Fall von JUGEND IN AKTION, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der EU-Kommission. Sie sind deshalb staatliche Akteure.
Neben dem eigentlichen Auftrag agieren Nationalagenturen insbesondere im Jugendbereich zunehmend als politische Akteure. Sie treten so zu den freien Trägern in Konkurrenz und ziehen die öffentliche Aufmerksamkeit, bzw. Wahrnehmung auf sich.
Europäische Jugendarbeit und Jugendpolitik darf allerdings nicht nur mit den staatlichen Nationalagenturen verbunden werden und deshalb fordert der DBJR:
- Europaweit verpflichtende Partizipationsstrukturen für die freien Träger müssen im Programm etabliert werden.
- Es braucht verbindliche Kontrollgremien der Zivilgesellschaft und demokratische Strukturen in den Nationalagenturen. Demokratisch legitimierte Aufsichtsräte als Kontrollorgane mit den maßgeblich am Programm beteiligten Akteuren aus der Zivilgesellschaft könnten hier beispielhaft sein.
- Auf europäischer Ebene sollte das Europäische Jugendforum (YFJ) eine Steuerungsfunktion im Programm einnehmen.
- Die Rolle der staatlichen Nationalagenturen muss auf ihre Mittelverteil, Beratungs- und Servicefunktion beschränkt werden. Sie können und dürfen keine jugendpolitischen Akteure sein. Als staatliche Akteure ist es nicht ihre Aufgabe, Jugendarbeiter_innen auszubilden und zu vernetzen.
- Die öffentliche Wahrnehmung und Sichtbarkeit muss bei den Trägerorganisationen des Programms und nicht bei den Agenturen liegen.
3. Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit ausbauen
Durch die zunehmende Ausgestaltung des Bereichs der Kinder- und Jugendhilfe durch die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegende Veränderungen in der inhaltlichen Ausrichtung und der Finanzierung der europäischen Jugendbildung und den Jugendaustauschmaßnahmen vollzogen. Das Programm JUGEND IN AKTION, jetzt unter dem Dach von Erasmus+, hat ein System der Projektförderung im Jugendarbeitssektor etabliert, das aus dem Haushalt der EU mit erheblichen, aber bei Weitem nicht ausreichenden, finanziellen Ressourcen ausgestattet ist.
In vielen Mitgliedsstaaten (insbesondere Süd-/Osteuropa) ist es oft alternativlos, weil es dort kaum nationale Programme/Strategien in der Kinder- und Jugendarbeit gibt. Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit müssen entsprechend ausgebaut werden.
4. Zurück zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und weg vom Wettbewerbsprinzip
Nicht nur in Deutschland sind jedoch zu den öffentlichen und frei-gemeinnützigen Trägern über und in die Erasmus+ Förderung verstärkt private-gewerbliche Anbieter (Gesellschaften des privaten Rechts, Unternehmen, Initiativen, Kleinstgruppierungen) hinzugekommen. Mittelvergabe und die Angebote selber wurden zunehmend von betriebswirtschaftlichem Denken und Handeln bestimmt. Kinder und Jugendliche wurden zu „Kunden“. Die klassischen Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in diesem Wettbewerb ebenfalls in die Anbieter-Rolle vordefinierter Leistungen gedrängt. Der bedingte Vorrang der frei gemeinnützigen Träger, wie er in Deutschland insbesondere über die Anerkennung freier Träger im Sinne des SGB VIII[3] entsteht, wird somit relativiert und zunehmend durch Markt- bzw. Wettbewerbsprinzipien ersetzt.
Zu einer funktionierenden Zivilgesellschaft gehören Partizipation, Anerkennung verschiedener Meinungen und Standpunkte, Solidarität mit den Schwächeren und Verantwortungsübernahme für die Gemeinschaft. Jugendhilfe muss daher Teil einer funktionierenden, europäischen Demokratie und einer politischen Union werden, die die Würde des Menschen und nicht die „Kostenreduzierung“ ins Zentrum ihres Handelns stellt.
Daher fordert der DBJR:
- Die bestehenden Prinzipien für die Zusammenarbeit freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe nicht dem Marktprinzip opfern, sondern sich auf eine aktuelle Neuinterpretation und Umsteuerung im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION besinnen. Subsidiarität stärkt Zivilgesellschaft samt Demokratie und ermöglicht Partizipation und Vielfalt. Sie schafft die Voraussetzungen für gute, gelingende Jugendarbeit und durchbricht die Verbindung von staatlicher Hilfe und Kontrolle.
- Freigemeinnützige Träger nicht als Anbieter von Dienstleistungen verzwecken, sondern als politische Interessenvertreter_innen und Fürsprecher_innen anerkennen und im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION gegenüber den privaten, kommerziellen Trägern stärken. Sie schärfen den Blick auf die Probleme von jungen Menschen und binden diese in die Lösung der anstehenden Aufgaben ein. Freie Träger fördern ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement und setzen knappe Mittel optimal ein.
- Die Innovationskraft und Kreativität der freien Trägerstrukturen bei der Weiterentwicklung des sozialen Bereichs anerkennen. Freie Träger haben eine wichtige „Frühwarnfunktion“, indem sie durch ihre Nähe zu den Betroffenen, ihre Fähigkeit zum Widerspruch und Protest frühzeitig auf nicht gelöste Probleme und neue Problemfelder aufmerksam machen. Freie Träger haben zudem eine wichtige Funktion zur Kontrolle staatlicher Einrichtungen und müssen in die Lage versetzt werden, dieser nachzukommen.
5. Chancen und Gefahren für EQR/DQR – Validierung, Zertifizierung, Anerkennung non-formaler und informeller Bildung klären
Der Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR) wurde im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat 2008 verabschiedet und verfolgte das Ziel ein Übersetzungs- und Vergleichsinstrument zwischen den Bildungssystemen der EU-Mitgliedsstaaten zu sein. Die Ratsempfehlung zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens folgte 2012.
Durch die Validierung und Zertifizierung ergeben sich aus Sicht der Jugendarbeit jedoch Gefahren. Dem EQR liegt in erster Linie der Anspruch auf Verwertbarkeit von Bildungserfahrung und die dementsprechenden Kompetenzmodelle zu Grunde. Dies widerspricht dem Gedanken ganzheitlicher und selbstgesteuerter Bildungsprozesse in der Jugendarbeit. Außerdem widerspricht eine vereinheitlichende Zertifizierung von Lehrgängen den Grundsätzen von Bildung in der Jugendarbeit, die freiwillig, selbstgesteuert und vielfältig ist. Ein Zwang zur Validierung und von außen auferlegten Qualitätsstandards steht im Gegensatz zum selbstgesteuerten und kreativen Bildungsbegriff in der Jugendarbeit – er bedeutet Fremdsteuerung. Durch das Einhalten von standardkompatiblen Förderkriterien und daraus generierten Nachweispflichten wird eine notwendige Unabhängigkeit in non-formalen Bildungsprozessen ausgehebelt.
Der EQR beinhaltet jedoch auch Potentiale der Validierung non-formalen und informellen Lernens aus Sicht der Jugendarbeit, etwa durch eine erhöhte europäische Vergleichbarkeit und Unterstützung von Mobilität. Die Anerkennung von non-formalen und informellen Bildungsprozessen könnte vor allem zum Ausgleich eventuell fehlender formaler Zertifikate dienen. Eine entwicklungsorientierte Validierung, die individuelle Bildungsverläufe in den Blick nimmt, die individuell berät, würde dadurch non-formaler und informeller Bildung gezielt Rechnung tragen. Eine Anerkennung von Kompetenzen und Fertigkeiten, die in formalen Bildungsprozessen vernachlässigt werden, würde greifbar.
Auf Grund der oben aufgezählten Gefahren und der damit zusammenhängenden Befürchtungen beobachtet der DBJR die weiteren Entwicklungen kritisch, aber konstruktiv. Die Jugendarbeit erkennt die Potenziale von Validierungsprozessen an und unterstützt die angestrebte, internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten. Deshalb fordert der DBJR für diesen Entwicklungsprozess ein hohes Maß an Transparenz und Mitentscheidungsrechten. Kriterien und Qualitätsmaßstäbe als Bezugsrahmen der Validierung müssen mit der Jugendarbeit gemeinsam entwickelt werden und dem Wesen der Jugendarbeit entsprechen, insbesondere was die Grundprinzipien der Partizipation, Freiwilligkeit und Selbststeuerung von Bildungsprozessen betrifft. Der DBJR wird zu diesem Thema noch eine eigene Position erarbeiten.
6. Wechselwirkung mit anderen Förderprogrammen – EU-Strukturfonds
So positiv der Ansatz und die Möglichkeiten von unterschiedlichen EU-Strukturfonds in einzelnen Bundesländern klingen, so unterschiedlich sind die Länderprogramme im Europäischen Sozialfonds und im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Hinzu kommt, dass Trägern der Jugendarbeit kaum zu einer federführenden Antragstellung geraten werden kann. Weil etwa der ESF in vielen Bundesländern nach dem Erstattungsprinzip finanziert; eine volle Vorfinanzierung über längere Zeiträume muss gewährleistet sein. Das können Träger der Jugendarbeit i.d.R. nicht leisten ohne ein hohes Risiko ihrer Gesamtfinanzierung einzugehen. Die verwaltungstechnischen Anforderungen sind generell anspruchsvoller und umfangreicher als bei den EU-Förderprogrammen wie ERASMUS+. Auch das Thema der „Verzweckung“ von Jugendarbeit für den Arbeitsmarkt ist hier ein Thema, das für die Jugendarbeit relevant ist – weil der Strukturfonds und vor allem der ESF als Arbeitsmarktpolitische Instrumente zu sehen sind. Auf Bundesebene ist eine Öffnung der ESF Programme hin zur Zielgruppe Jugendlicher nur im Programm des BMFSFJ (mit dem BMUB gemeinsam) „Jugend stärken im Quartier“ zu erkennen, mit seinen vier inhaltlichen Schwerpunkten: Sozialpädagogische Einzelfallhilfen (Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung/Clearing) sollen mit Mikroprojekten verknüpft werden, die den benachteiligten Gebieten auch einen Mehrwert bringen. Antragsberechtigt sind hier jedoch nur Kommunen und keine freien Träger der Jugendhilfe/-arbeit. Aber auch das sind keine klassischen Themen der Jugendarbeit, sondern z. B. Querschnittsthemen mit der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit.
III. Was heißt das für den DBJR?
Der DBJR wird die aufgeführten Themen und Aufgabenfelder kontinuierlich begleiten. Bei entsprechenden Aktivitäten seiner Mitgliedsorganisationen übernimmt er Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion, um gemeinsam für die beschriebenen Ziele einzutreten. Er wird auf die anstehenden Verhandlungen Einfluss nehmen, sowohl in der Zusammenarbeit mit EU-Institutionen in Brüssel als auch in entsprechenden Gremien auf nationaler Ebene, um die Positionierung der Bundesregierung im Europäischen Rat zu beeinflussen.
Das Europäische Jugendforum (YFJ) ist mit 103 Mitgliedsorganisationen die wichtigste demokratisch legitimierte Dachorganisation junger Menschen in Europa. Der DBJR wird das YFJ in seiner Arbeit als Interessenvertretung und beim Erarbeiten von Positionen unterstützen. Er wird eine nachhaltige Strategie entwickeln, um künftig stärker inhaltlich gestaltend und personell in die Ausrichtung dieser Plattform einzugreifen.
Über das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) wird der DBJR im Bereich der europäischen Jugendpolitik stärker agieren und Vertretungsaufgaben im YfJ übernehmen. Ziel ist, künftig stärker Positionen des DBJR und seiner Mitgliedsorganisationen auf europäischer Ebene einzubringen. Dabei ist die organisatorische und inhaltliche Begleitung der ehrenamtlichen Repräsentant_innen im Europäischen Jugendforum sicherzustellen und weiter auszubauen. Die Repräsentant_innen aus DBJR-Mitgliedsorganisationen und ihrer Gliederungen in der Säule der internationalen Jugendorganisationen (INGYO) sollen dabei einbezogen werden. Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Ring politischer Jugend (RPJ) sind bei politisch wichtigen Themen zu sensibilisieren und gezielt einzubeziehen.
Einstimmig beschlossen im Hauptausschuss des DBJR am 6. Dezember 2016 in Berlin.
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[1] Die einzigartige Stellung des Bereiches Jugend besteht in der Umsetzung des Prinzips des Co-Managements, was in der praktischen Arbeit bedeutet, dass die Vertreter_innen der Staaten (CDEJ) und der Jugend (CCJ) im Gemeinsamen Jugendrat (CCM) zusammenarbeiten. Sie legen jedes Jahr ihre Prioritäten und die damit verbundenen Haushaltszuweisungen fest. Außerdem kommen im Jugend-Programmausschuss (CPJ) eine jeweils gleiche Zahl von Delegierten des CDEJ und des CCJ zusammen, um ein detailliertes Jahresprogramm für den Jugendbereich zu formulieren.
[2] www.dbjr.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_zu_Erasmus_.pdf
[3] § 4 (1): Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.