Einigung beim Ganztagsförderungsgesetz
Nachdem der Bundesrat im Juni dem Gesetz nicht zugestimmt hatte, verhandelten Bund und Länder vor allem über die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ganztagsförderung. Laut Informationen des Bundestages sieht der Kompromiss unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes künftig für die Erhaltung bestehender Betreuungsplätze und nicht alleine für neue Plätze gewährt werden.
Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu sind zudem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll stufenweise ab 1. August 2026 in Kraft treten. Er wird zunächst für Grundschüler*innen der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Ab 2029 sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Wir hatten uns zum Gesetz geäußert und in einer Anhörung deutlich gemacht, dass es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen gehen muss und nicht alleine Vereinbarkeitsfragen oder Arbeitgeber*inneninteressen im Fokus stehen dürfen. Ein jugendgerechter Ganztag nimmt ernst, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Schüler*innen sein wollen, sondern einfach junge Menschen mit vielfältigen Bedarfen, für die es vielfältige Entscheidungsmöglichkeiten braucht. Junge Menschen brauchen Freiräume, damit sie selbstbestimmt erfahren, was ihnen wichtig ist. Diese Freiräume liegen vor allem außerhalb betreuter und von der formalen Bildung geprägter Zeitfenster.