Forderung an die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des SGB VIII
Unser Anliegen ist grundsätzlich, die Rechte und Mitsprachemöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Dazu braucht es auch starke Mitbestimmungsstrukturen in den jeweiligen Einrichtungen. Es geht in den Beratungen konkret auch darum, dass die Beteiligung junger Menschen an den Kosten einer stationären Unterbringung im Sinne der jungen Menschen geregelt wird. Wir werden deswegen in der AG unsere Position zur Änderung des Paragraf 94 Absatz 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) einbringen. Wir fordern, dass ein Freibetrag von mindestens 250 Euro pro Monat im Eigentum und zur freien Verfügung des jungen Menschen bzw. der Leistungsberechtigten bleibt.
Der AG gehören rund 60 Expert*innen an, die zur Weiterentwicklung des SGB VIII beraten. Wir selbst und zwei weitere Expert*innen aus der Jugendverbandsarbeit sind in der AG vertreten.