Gesetzespakete mit Vorteilen für die Jugendarbeit
Im Sozialschutz-Paket (PDF) ist im Artikel 10 eine Unterstützung für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge vorgesehen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räume und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis 30.09.2020 und kann bis 31.12.2020 verlängert werden. Im Gegenzug ist eine Förderung bis zu 75 Prozent der durchschnittlichen Förderung des letzten Jahres möglich, wenn sie aufgrund der aktuellen Situation (z. B. Ausfall von Maßnahmen) nicht mehr erfolgt. Konkret bedeutet das also: Bereitschaft gegenüber der zuständigen öffentlichen Hand erklären.
Der Bundesrat hat nach dem Bundestag ebenfalls abschließend in zahlreichen Rechtsgebieten Erleichterungen beschlossen. Das betrifft unter anderem Erleichterungen im Genossenschafts-, Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Umwandlungsrecht für die Zeit der aktuellen Ausnahmesituation. Die Erleichterungen sollen vor allem Lösungen dafür bieten, dass sich die Gremien und Organe zum Beispiel der Vereine derzeit nicht physisch treffen können. Fristgerechte Wahlen oder notwendige Beschlüsse in Mitgliederversammlungen sind also nicht notwendig. Im Sozialschutz-Paket ist vor allem Artikel 2, Paragraf 5 relevant.
Davon unabhängig bleiben wir am Ball und gehen mit unseren Forderungen weiter auf die Politik aller Ebenen zu.