Gewalt gegen ALLE Frauen und Kinder bekämpfen
Der wirksame Kampf gegen Gewalt wurde bereits 2011 im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (kurz „Istanbul-Konvention“) von 46 Staaten unterschrieben. Die Konvention sieht umfassende und koordinierte Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen auf allen Gebieten vor. Dazu gehören unter anderem Datensammlung und systematische Forschung, Prävention, Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, materielles Recht, Strafverfolgung und Verfahrensrecht, Migration und Asyl und Internationale Zusammenarbeit. Deutschland hat die Konvention ratifiziert. In Kraft getreten ist das Gesetz in Deutschland am 1. Februar 2018.
Allerdings mit einem Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention. Dadurch ist es geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, nicht möglich, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Sie müssen die Ehebestandszeit von drei Jahren erfüllen, um einen eigenen Aufenthaltstitel zu erhalten. Dadurch sind diese bereits von Gewalt betroffenen Frauen weiterhin einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt.
„Die Bundesregierung muss den Vorbehalt gegen den Artikel 59 bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention jetzt zurücknehmen“, fordert Hetav Tek am Internationalen Tag der Gewalt gegen Frauen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung an einem Tag wie diesem.