Gender

Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position „Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Mädchen und Frauen in Deutschland – Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ beschlossen:

Am 11. Mai 2011 wurde „Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (kurz „Istanbul-Konvention“) von 46 Staaten unterschrieben. Ratifiziert haben die Konvention seitdem 33 Staaten. In Kraft getreten ist das Gesetz in Deutschland am 1. Februar 2018.

Die Konvention sieht erstmalig umfassende und koordinierte Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen auf allen Gebieten vor. Dazu gehören unter anderem Datensammlung und systematische Forschung, Prävention, Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, materielles Recht, Strafverfolgung und Verfahrensrecht, Migration und Asyl und Internationale Zusammenarbeit. In Deutschland gilt es nun, dies mit Hilfe einer Monitoring- und Koordinierungsstelle im Rahmen eines „Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen“ umzusetzen. Das BMFSFJ hat mit der Einrichtung des „Runden Tischs von Bund, Länder und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ bereits einen ersten richtigen Schritt vollzogen. Die Einrichtung einer Monitoring- und Koordinierungsstelle als Teil des Aktionsplans ist für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen der nächste zwingende Schritt. 

Die Bundesregierung hat jedoch bei der Ratifizierung einen Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention vorgenommen, durch welchen es geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, nicht möglich ist, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Dadurch, dass sie die Ehebestandszeit von drei Jahren erfüllen müssen, um einen eigenen Aufenthaltstitel zu erhalten, sind diese bereits von Gewalt betroffenen Frauen weiterhin einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt.

Der DBJR fordert die Bundesregierung auf, den Vorbehalt gegen den Artikel 59 bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zurück zu nehmen. Frauen und ihre Kinder müssen unabhängig ihrer Herkunft, ihres Passes oder ihres Aufenthaltstitels vor jeglicher Art der Gewalt geschützt werden.

 

Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 26./27. Oktober 2018 in Dresden.

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