Juleica-Ausnahmeregelungen 2021 technisch umgesetzt
UPDATE: Die Ausnahmeregelungen für das Jahr 2021 (s. unten) wurden im Online-Antragsverfahren technisch umgesetzt sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung eingeleitet. Das bedeutet:
- Im Archiv des Antragssystems erhalten Karten, die aufgrund der Ausnahmeregelungen für das Jahr 2021 verlängert wurden, einen Hinweis und das jeweils neue Gültigkeitsdatum.
- Antragstellende, die eine automatisch verlängerte Karte haben, erhalten eine Mail. Diese Mail geht in Kopie auch an den freien Träger. Sie beinhaltet eine besondere Bestätigung über die Verlängerung der Gültigkeit und kann gemeinsam mit der Karte vorgelegt werden. Also: Bei Bedarf bitte ausdrucken!
Die Umsetzung im Detail
Mit Liveschaltung der automatischen Gültigkeitsverlängerung für 2021 wurden nun die Verlängerungsbestätigungen ausgelöst und die Anpassungen im Antragssystem vorgenommen.
Anträge im Archiv des Antragssystems, die zu betroffenen und damit ablaufenden Karten gehören, wurden mit einem Hinweis zum Gültigkeitsdatum versehen. Alle betroffenen Juleica-Karteninhaber*innen erhalten die Bestätigung der Gültigkeitsverlängerung per E-Mail in den kommenden Tagen - die freien Träger erhalten diese als Kopie. Es werden keine Karten nachgedruckt.
Bei der Vielzahl der betroffenen Karten und damit der Vielzahl an zu versendenden Mails wird der Mailversand sich wieder über mehrere Tage erstrecken und das System einer größeren Belastung ausgesetzt sein.
Gemeinsamer Wunsch und Entscheidung der Landeszentralstellen war es, dass die zuständigen freien Träger die Gültigkeitsverlängerung als E-Mail-Kopie erhalten, um mögliche Übermittlungsfehler direkt festzustellen und zu ermöglichen, dass freie Träger direkt tätig werden können, falls eine Karte entzogen / zurück gegeben werden muss oder der/die Karteninhaber*in die Bestätigung verliert. Es liegt in der Verantwortung des Trägers selbst, wie mit den E-Mails verfahren wird. Eine nachträgliche Änderung des Empfängerkreises der E-Mails ist nicht mehr möglich.
Die technische Umsetzung erfolgte möglichst umfassend. Es gibt Juleica-Inhaber*innen, die bereits ihre Verlängerung beantragt bzw. ihre verlängerte Karte bereits erhalten haben. Da viele dieser Antragstellenden für die Verlängerung einen neuen Account nutzen und eine neue Mailadresse, ist das alte Profil technisch nicht mit der neuen Verlängerung verbunden. Das System kann in diesen Fällen nicht erkennen, ob es bereits eine Verlängerung mit anderem Profil gab. Profile im Nachhinein miteinander zu verbinden oder zu prüfen, welche Profile mit Erstantrag und jetzigen Folgeantrag zusammen gehören, wäre sowohl technisch als auch finanziell mit großen Aufwand verbunden gewesen. Sollte die Gültigkeitsverlängerung deshalb nicht notwendig sein, kann die E-Mail einfach gelöscht werden.
Die Landeszentralstellen (go.dbjr.de/lzsjuleica) sind Ansprechpartner bei Rückfragen zu den Ausnahmeregelungen und der damit verbundenen Umsetzung. Gern steht auch die Bundeszentralstelle des DBJR per E-Mail unter juleica[at]dbjr.de für Rückfragen zur Verfügung.
Die Ausnahmeregelungen 2021
Achtung: Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.
GÜLTIGKEIT | Umgang mit Karten, die bis zum 30.06.2021 ablaufen
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Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt:
Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit.
Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist. -
Technisch-organisatorische Umsetzung: Es werden wieder PDF-Zertifikate an Juleica-Inhaber*innen und in Kopie an die zuständigen freien Träger per Mail versendet. Die Anträge erhalten im Archiv des Antragssystems einen Hinweis.
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Eine darauf folgende und weitere automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen.
GRUNDAUSBILDUNG
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Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil ist notwendig.
Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präzensanteils (der DBJR empfiehlt mind. 1/3 Präsenzteil), wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
VERLÄNGERUNGSAUSBILDUNG
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Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
Es ist möglich verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden. -
Zusätzlich wird empfohlen, dass in allen Bundesländern auch Verlängerungsschulungen anerkannt werden, die aufgrund der Pandemiezeit nicht innerhalb der Gültigkeit bzw. in bisher vorgesehenen Fristen absolviert werden konnten.
Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es besondere Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Webinaren/Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit. Unter www.juleica-ausbildung.de können Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.
Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt. Die technisch-organisatorische Umsetzung der Regelungen wird im Januar erfolgen.