Gender

Junge Menschen beim Selbstbestimmungsgesetz stärken

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Der Bundesjugendring begrüßt den Entwurf und fordert zugleich ein Gesetz zur Selbstbestimmung, das ebenfalls Minderjährigen erlaubt, über den eigenen Geschlechtseintrag zu bestimmen.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Menschen ab 18 ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren ihren Personenstand beim Standesamt ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sind dagegen laut Entwurf bei der Abgabe ihrer Erklärung über den Geschlechtseintrag weiter auf die Zustimmung der Eltern angewiesen. Erteilen Eltern ihre Zustimmung nicht, kann ein Familiengericht die Zustimmung ersetzen. „Diese Lösung entspricht nicht der Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit von Jugendlichen“, betont Daniela Hottenbacher, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings. In anderen Bereichen, etwa der Wahl der Religion oder der Wahl eines Berufes, werde Jugendlichen viel mehr zugetraut. „Ein Antrag beim Familiengericht ist eine extrem hohe Hürde und belastet das Zusammenleben in Familien enorm“, sagt Daniela Hottenbacher. Bei derart wichtigen Entscheidungen brauchen junge trans*-, nicht-binäre und inter*geschlechtliche Menschen Rückhalt und Unterstützung statt zusätzliche Konflikte.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch wichtig, weil es das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) abschaffen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach die im TSG gestellten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes als Verstoß gegen die Grundrechte beurteilt und eine Neuregelung gefordert. In der Position „Die Rechte von trans* und inter*geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen stärken“ hatte der Bundesjugendrings 2018 deutliche Kritik formuliert.

Auf dem Weg zum Gesetz muss aus Sicht des Bundesjugendrings ein Dialog in der Gesellschaft um das Selbstbestimmungsrecht angestoßen werden. „Leitend müssen die Kinderrechte sein“, fordert Loreen Schreck, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings. Laut Kinderrechtskonvention hat jeder junger Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes und Jugendlichen ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten. Und kein Kind und Jugendlicher darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden. Bildung, Sensibilisierung und Beratung müssen unabhängig vom Gesetz den Weg zu einer großen gesellschaftlichen Akzeptanz ebnen. „Jugendverbände tragen ihren Teil dazu bei“, sagt Loreen Schreck.

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