Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln
Foto: Michael Scholl/DBJR (CC0)
Beim Auftakt waren wir unter den rund 200 Teilnehmenden aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) münden. Wir hatten uns auch schon in der 18. Legislatur in den Prozess zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingebracht, unter anderem mit einer Stellungnahme. Der Prozess ist jedoch noch nicht beendet, der Bundesrat hat dem KJSG bisher nicht zugestimmt.
Wir wollen uns in die angekündigten Arbeitsgruppen einbringen. „Denn sowohl aus Sicht der verbandlichen Jugendarbeit als auch im Interesse junger Menschen haben wir viel beizutragen“, sagt unser Vorstandsmitglied Daniela Broda. Zurückhaltend blicken wir noch auf den Schwerpunkt des Prozesses, zu dem die Ministerin sagt: „Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“ Als DBJR geht es uns auch um die jungen Menschen zwischen Kindheit und Erwachsenen, die besondere Bedarfe haben.
Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.