Kinderrechte ernstnehmen und stärken - im Grundgesetz!
Das Recht aller Kinder auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und Bildung sehen wir zum Beispiel in den sogenannten AnKER-Zentren deutlich missachtet.
Umfang und Möglichkeiten der Ausübung persönlicher Rechte hängen zu oft vom Wohlwollen Erwachsener ab. Damit sind Kinder weiterhin faktisch „rechtslos“. Auf ihre spezielle Situation wird nicht ausreichend eingegangen. Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene. Sie benötigen individuelle und kindgerechte Förderung, besonderen Schutz sowie Beteiligungsformate, die für sie zugänglich und passend sind.
Diese Aspekte müssen durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich werden. „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Jetzt muss die Bundesregierung zu ihrem Wort stehen“, fordert Alma Kleen.