Nachhaltige Entwicklung

Klimaschutzgesetz verletzt Freiheitsrechte junger Menschen

Das Klimaschutzgesetz ist nicht mit den Grundrechten vereinbar und damit in Teilen verfassungswidrig. Das Gesetz verlagert die Lasten der Treibhausgasminderung in die Zukunft und verletzt die Freiheitsrechte insbesondere junger Menschen. „Teile der Bundesregierung sind mit ihrer Strategie, Klimaschutz zu verschleppen, gescheitert. Sie müssen jetzt handeln!“ fordert unser stellvertretender Vorsitzender Wendelin Haag.

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Junge Menschen sind durch die unzureichenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes in ihren Freiheitsrechten verletzt. Denn: Die Lasten des Klimawandels werden unumkehrbar in die Zukunft verschoben.

Unser stellvertretender Vorsitzender Marius Schlageter dazu: „Das Gericht bestätigt, was wir als junge Menschen beziehungsweise ihre Interessenvertretung seit langer Zeit reklamieren: Es dürfen nicht jetzt große Teile des CO2-Budgets schulterzuckend verbraucht und somit jungen Menschen ihre Freiheit in der Zukunft genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute somit auch die Frage der Generationengerechtigkeit auf die Tagesordnung gesetzt.“

Weiter erklärte das Gericht: Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt. Die durch das Gesetz zugelassenen Emissionsmengen gefährden für die Zeit nach 2030 praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit der Menschen. Wendelin Haag betont: „Das bedeutet: Die Mehrheiten in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind mit ihrem zu kurz gegriffenen Versuch, einen rechtzeitigen Übergang in eine dekabonisierte Welt zu schaffen, gescheitert.“

Es darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen wird. Wird nicht umgehend gehandelt, müssen Emissionsminderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

„Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und seinem Auftrag aus dem Grundgesetz nachkommen: Es braucht hinreichende, gesetzlich bestimmte Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab sofort und auch nach dem Jahr 2031,“ fordert Wendelin Haag. Das Pariser Klimaabkommen muss eingehalten werden. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, müssten nach dem Stand der Forschung die Industriestaaten bis 2030 aus allen fossilen Energien ausgestiegen sein, ab 2050 dürfen keine vom Menschen verursachten Treibhausgase mehr entstehen.

Auch hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführenden aus Nepal und Bangladesh anerkannt, „weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten“. Damit macht das Gericht auch rechtlich die globale Dimension der Klimakrise und die damit einhergehende Verantwortung der Bundesregierung für die Bekämpfung ebenjener deutlich und ermöglicht potentiell Klimageschädigten auf der ganzen Welt, die Bundesregierung aufgrund mangelnder Bemühungen rechtlich zu belangen.

Wendelin Haag unterstreicht: „Das höchste unabhängige Verfassungsorgan hat unsere Position als Jugendverbände bestätigt: Der Gesetzgeber darf die fortschreitende Klimakrise nicht tatenlos hinnehmen und muss jetzt handeln. Nur so kann weltweit unsere Lebensgrundlage und die grundgesetzlich gesicherte Freiheit insbesondere junger und zukünftiger Generationen gewährleistet werden. Dies ist ein guter Tag für junge Menschen, die – auch aus den Jugendverbänden heraus – die Relevanz der Klimabewegung erst sichtbar gemacht haben.“

Themen: Nachhaltige Entwicklung