Corona Jugendverbände

Konjunkturpaket: Konkretisierung für gemeinnützige Organisationen

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für gemeinnützige Unternehmen konkretisiert. Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten sind explizit erwähnt und können eine Förderung der fortlaufenden Fixkosten beantragen.

Im Konjunkturpaket der Bundesregierung gab es bei den Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen noch Klärungsbedarf. Wir haben gemeinsam mit der Bundesvereinigung Kulturelle Bildung (BKJ), der Deutschen Sportjugend (dsj) und dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) auf die Lücken des Papiers hingewiesen und die Bundesjugendministerin um Unterstützung bei der Anpassung des Programms gebeten. Durch einem Kabinettsbeschluss wurde die Lücke bei jugendverbandspezifischen (Übernachtungs-)Einrichtungen geschlossen und bei den Überbrückungshilfen konkretisiert, welche Einrichtungen und Träger das Programm beantragen können.

Die Bundesregierung reagiert dabei auch auf unsere Hinweise zur geringen Wirkung von Krediten bei gemeinnützigen Unternehmen und gewährt stattdessen erweiterte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall.

Der Kabinettsbeschluss konkretisiert die Punkte 13 und 15 des Konjunkturpakets:

  • Für die Überbrückungshilfen antragsberechtigt sind auch von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Organisationen, wie z. B. Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten.
  • Voraussetzung dafür ist ein Rückgang der Einnahmen (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge) um mindestens 60 % in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr.
  • Der Förderungsanteil beträgt bis zu 80% der fortlaufenden Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des Einnahmerückgangs.
  • Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020. Ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.
  • Der Nachweis des anspruchsbegründeten Rückgangs der Einnahmen und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit Hilfe von Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen bei den Bewilligungsstellen der Länder.

Die explizite Nennung von Jugendbildungsstätten sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten gemeinnütziger Unternehmen werten wir als Erfolg. Leider bieten die Überbrückungshilfen aber weiterhin nur eine Perspektive für drei Monate. Die Unterstützung müsste jedoch längerfristig erfolgen, um Insolvenzen abzuwenden. Wir werden weiterhin intensive Lobbyarbeit betreiben, um hinreichende Liquiditätshilfen für alle Betroffenen sicherzustellen. Der DBJR-Vorstand und die KJP-Kommission werden zudem rasch über Art und Umfang der Unterstützung unsere Mitgliedsverbände beim Antragsverfahren beraten.

UPDATE

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Bundeskabinett zudem weitere Eckpunkte (PDF) zum Ausbau der Förderung gemeinnütziger Organisationen im Zuge der Corona-Virus-Pandemie vorgestellt.

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