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Positionspapier fordert barrierefreies Wohnen als Standard

Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat ein Positionspapier verabschiedet. Es richtet sich an das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das von Bundesbauministerin Klara Geywitz ins Leben gerufen wurde. Der Bundesjugendring ist Mitglied im Inklusionsbeirat und teilt die zentrale Forderung, Barrierefreiheit als Standard im geförderten Wohnungsbau zu verankern. Das Positionspapier im Wortlaut:

Der Inklusionsbeirat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Investitionen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu stärken. Insgesamt sollen 400.000 dringend benötigte Wohnungen neu entstehen, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohneinheiten.

Der Inklusionsbeirat fordert, dass für künftige Bauprojekte im sozialen Wohnungsbau die Barrierefreiheit zum Standard wird. Das anvisierte Wohnbauprogramm ist die beste Gelegenheit um damit anzufangen.

In Folge einer älter werdenden Gesellschaft nehmen körperliche Einschränkungen wie auch Behinderungen zu. Um im Alter Umzüge zu vermeiden, bedarf es barrierefreier Wohnungen und das in ausreichend hoher Anzahl. Um dies zu erreichen bedarf es nicht nur Neubau, sondern auch Umbau und Bestandsschutz. Dazu gehört auch die Rückbaupflicht von nachträglich umgerüsteten Wohnungen für Mieter abzuschaffen. Wenn Wohnungen schon barrierefrei sind, dann sollen sie es auch für künftige Mieter bleiben. Der Neubau der anvisierten 100.000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau wird begrüßt. Dieses Vorhaben kann jedoch nur ein Anfang sein, der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wird rasant steigen.

Die Selbstbestimmtheit zur freien Wohnort- und Wohnformwahl ist in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten und stellt damit ein hohes Gut für Menschen mit Behinderungen dar. Deshalb fordert der Inklusionsbeirat alle Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum für ihre weitere Arbeit auf, die Barrierefreiheit als Standard im geförderten Wohnungsbau zu verankern. Ebenso sollte darauf hingewirkt werden, dass auch im freifinanzierten Wohnungsbau die rechtlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen ambitionierter ausgestaltet werden.

 

Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist mit Vertreter*innen von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat. Der Bundesjugendring wurde für die aktuelle Legislaturperiode erneut in den Inklusionsbeirat berufen und vertritt dort die Bedarfe junger Menschen.

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