Jugendarbeit Vielfalt

Bundesjugendring erneut im Inklusionsbeirat

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat den Inklusionsbeirat der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages in einer konstituierenden Sitzung via Videokonferenz einberufen.

Der Bundesjugendring wurde für die aktuelle Legislaturperiode erneut in den Inklusionsbeirat berufen und vertritt dort die Bedarfe junger Menschen. In ihrer ersten Sitzung haben die Mitglieder des Inklusionsbeirates eine Vielzahl an Ideen für die Handlungsschwerpunkte gesammelt, die sie in der laufenden Legislaturperiode bearbeiten möchten. Dazu zählen Barrierefreiheit, Familie, Mobilität, Digitalisierung, Wohnen, Schutz vor Gewalt, Gesundheit und Arbeitsmarkt

Neben den Aspekten der gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung ist für den Bundesjugendring insbesondere die sogenannte inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe ein wesentlicher Aspekt, der im Beirat beraten werden soll.

Der Inklusionsbeirat stellt das zentrale Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention dar. Mitglieder des Inklusionsbeirates sind bundesweit agierende Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, sie repräsentieren einen Großteil der verschiedenen Arten von Behinderungen. Gemeinsam soll die nationale Umsetzung der UN-BRK politisch begleitet werden.

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