Prävention

Prävention: Vereinbarung mit dem UBSKM

Wir haben im März 2016 eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs geschlossen. Damit wollen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in der Jugendarbeit nachhaltig verbessern.

Als Arbeitsgemeinschaft stärken wir den fachlichen Austausch der Mitgliedsorganisationen zu Anforderungen an Schutzkonzepte für die Jugendverbandsarbeit. Im Rahmen einer Fachwerkstatt haben wir außerdem gemeinsam mit dem UBSKM die Herausforderungen um die Frage der sexuelle Gewalt unter Jugendlichen beraten. Das erarbeitete fachliche Material wird im Rahmen der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ veröffentlicht.

Johannes-Wilhelm Rörig sieht diese Vereinbarung als wichtigen Schritt, die Verantwortungsträger in der Jugendarbeit für das Thema weiter zu sensibilisieren: „Jugendverbandliche Freizeitaktivitäten können für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche eine besondere Chance bieten, vertrauensvolle Ansprechpersonen zu finden und ihnen so Hilfe zu leisten. Dafür braucht es sensibilisierte Jugendleiter_innen, die wissen, was zu tun ist. Gleichzeitig stehen die Verbände und Akteure vor Ort vor der Herausforderung, Kinder und Jugendliche davor zu schützen, in diesem Kontext selbst sexueller Gewalt zu begegnen. Ich bin daher sehr froh, dass der DBJR Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt ganz oben auf seine Agenda setzt. Es ist mir ein besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Jugendverbänden das Thema sexuelle Gewalt unter Jugendlichen stärker in die Diskussion um Schutzkonzepte in Einrichtungen und Organisationen zu tragen.“

Unsere Vorsitzende Lisi Maier kommentiert die Vereinbarung: „Die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist das große Anliegen der Jugendverbände. Aus unserem Selbstverständnis gehört zur Prävention sexualisierter Gewalt, junge Menschen zu stärken. Wir schützen sie in unseren Strukturen mit starken Präventionskonzepten. Und wir vertreten ihre jugendpolitischen Interessen in der Debatte um Prävention und Schutz vor Missbrauch. Prävention sexualisierter Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit.“

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung – auch und gerade in Bezug auf ihre Sexualität. Deshalb sind Jugendverbände selbstverständlich Partner_innen beim Kampf gegen Missbrauch.

Schutzkonzepte erleichtern offenen Umgang in der Jugendarbeit

Jugendverbände sind gefordert, Präventionsstrategien zu entwickeln, die den besonderen Strukturmerkmalen von Jugendverbandsarbeit berücksichtigen. Denn die überwiegend ehrenamtlichen Verantwortlichen der Jugendverbände, die freiwillige Teilnahme, die ausgeprägten Beteiligungs- und Selbstorganisationsprozesse sowie die Vielfalt der Angebots- und Zeitformen bieten einerseits besonders günstige Rahmenbedingungen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll zu leben. Andererseits sind damit Risikofaktoren verbunden, die eine Präventions- und Schutzstrategie analysieren und berücksichtigen muss. Ein offener Umgang ist in der Jugendverbandsarbeit unverzichtbar. Umso wichtiger sind aber passgenaue Schutzkonzepte, da dies auch Gefährdungen begünstigen bzw. strategisches Täterverhalten erleichtern kann.

Wir fordern in diesem Zusammenhang ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Jugendverbände und Fachberatung, um umfassenden Anforderungen an Prävention und Intervention in den Organisationen und der entsprechenden erforderlichen stetigen Qualifizierung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden gerecht zu werden.

Themen: Prävention