Reform des SGB VIII (KJHG) gestartet

Bis Ende 2019 ist ein umfangreicher Beteiligungs- und Dialogprozess an der Reform des SGB VIII unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ vorgesehen. Wir sind daran beteiligt.

Auftakt war eine Konferenz im November 2018 mit rund 150 Teilnehmenden, die persönlich eingeladen waren. Den Kern des weiteren Prozesses bildet die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ (ca. 50 Personen), die 2019 insgesamt fünfmal tagen soll. Die Mitglieder kommen vor allem aus folgenden Bereichen: Bund/Länder/Kommunen, bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, Verbände der Behindertenhilfe, Verbände der Gesundheitshilfe und Institute.

Wir sind als DBJR mit einem eigenen Platz in der AG vertreten. Den Platz nimmt das Grundlagenreferat in Vertretung des Vorstandes wahr. Als Vertreter*innen der AGJ-Säule Jugendverbände und Landesjugendringe wirken auf Plätzen der AGJ ebenfalls Vertreter*innen aus Jugendverbänden mit. Die Zusammensetzung der AG  ist transparent dargestellt.

Aufgabe der AG ist es laut Parlamentarischer Staatssekretärin Caren Marks, Kernthemen zu erörtern und mögliche Kompromisslinien abzuklopfen. Durch die AG werden keine Beschlüsse für die folgende Gesetzgebung getroffen. Sie soll vielmehr Wege für eine entsprechende Gesetzgebung aufzeigen. Auf dieser Basis der Ergebnisse wird ab 2020 durch das BMFSFJ ein Gesetzentwurf erarbeitet. An diesem ist die Beteiligung der Fachverbände etc. entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Stellungnahmen, Verbändeanhörung etc.) geplant.

Die Auftaktsitzung der AG war Mitte Januar (zum Protokoll). Am 12. Februar stand das Thema „Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“ auf der Tagesordnung (zum Bericht), am 4. April „Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken“. Während wir uns beim Thema Kinderschutz vor allem für Verbesserungen im § 72a einsetzten, waren es beim Thema Fremdunterbringung vor allem die Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Frage, wieviel diese jungen Menschen von selbstverdienten Geld abgeben müssen. Wir haben dazu unsere Position eingebracht.

  Die noch folgenden Sitzungen haben diese thematischen Schwerpunkte:

  • 11. Juni: Prävention im Sozialraum stärken
  • 17. September: Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen

Basis für die Beratungen zum Thema „Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“ wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Zum Thema Inklusion ist alles offen, die Mehrheit der AG-Mitglieder scheint aber die Aufnahme der sogenannten Großen- oder Inklusiven Lösung  in die Ergebnisse der AG anzustreben. Nicht Teil des Prozesses ist die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im SGB VIII („Schulkinderbetreuung“). Dazu arbeitet eine eigene Bund-Länder-AG.

Um die Transparenz zu erhöhen stellt das BMFSFJ unter www.mitreden-mitgestalten.de Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, zum BeispieL:

  • umfassende Grundlageninformationen zum Prozess, zu den Inhalten und zu den Diskussionen zum KJSG
  • Dokumentation des Auftaktkongresses vom 6. November 2018
  • Online-Dialog für die Fachöffentlichkeit vor jeder AG-Sitzung zu den Themen der AG-Sitzung. Die Ergebnisse fließen in die Vorlagen für die AG ein.
  • Die Protokolle der AG-Sitzungen nach Beschluss durch die jeweils folgende Sitzung.
  • einen Abschlussbericht, der Grundlage für die weitere Arbeit des BMFSFJ ist.

Für einen Teil der Informationen und die Beteiligung am Online-Dialog ist eine Registrierung mit einer Mail-Adresse notwendig, aus der die Zugehörigkeit zur Fachöffentlichkeit hervorgeht. Unsere Mitgliedsorganisationen sollten den Online-Dialog nutzen und parallel über ihre Mitwirkung oder Stellungnahmen auch uns informieren.