Seenotrettung im Mittelmeer ist kein Verbrechen
Derzeit liegen viele Schiffe von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Häfen fest, nachdem sie Menschen aus Seenot an Land gebracht haben. Sie werden am Auslaufen gehindert. Ehrenamtliche halten die Schiffe seetauglich und einsatzbereit. Zugleich müssen sich Kapitän*innen und Crewmitglieder immer noch vor Gericht verantworten. Das alles kostet Geld. Spenden können den Organisationen helfen, ihre Arbeit fortzuführen.
Wir fordern in unserer Position „LEBEN retten! Seenotrettung im Mittelmeer sicherstellen und solidarische Flüchtendenpolitik endlich umsetzen“: Die EU muss ihren völker- und rechtsstaatlichen Verpflichtungen Schutzsuchenden gegenüber in vollem Umfang gerecht werden und alle Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für eine menschenwürdige Aufnahme wahrnehmen. Auf Grundlage der Empfehlungen des Europäischen Flüchtlingsrats muss endlich ein reguläres System zur fairen und solidarischen Verteilung Geflüchteter in allen Ländern der Europäischen Union etabliert werden. Ganz wichtig: Eine Zuweisung von sicheren Häfen durch die Rettungsleitstellen muss selbstverständlich sein. Das internationale Seerecht schreibt vor, dass aus Seenot gerettete Menschen nur an einem “sicheren Hafen” an Land gebracht werden dürfen (Art. 98 SRÜ).