Selbstorganisierte Zusammenschlüsse fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe

Foto des Podiums mit Diskutierenden, darunter Daniela Broda.
Beim 82. Deutschen Fürsorgetag wurde über die Reform des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) diskutiert. Die Vorsitzende des Bundesjugendring, Daniela Broda, brachte bei der Podiumsdiskussion die vielfältigen Erfahrungen der Jugendverbände und -ringe als selbstorganisierte Interessenvertretung junger Menschen in die Debatte ein.

Ein zentrales Element der beschlossenen SGB VIII-Reform ist der neu geschaffene § 4a SGB VII, der die Anregung und Forderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung als Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe beschreibt.

Aus Sicht des Bundesjugendrings ist diese Regelung zu begrüßen. Noch stärker als bisher sind Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt und konsequent an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daniela Broda betont: „Diesen Ansatz teilen wir ausdrücklich. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse – wie die Jugendverbände und -ringe es sind – können als fester Bestandteil der freien Jugendhilfe diese Beteiligung und die diesbezügliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ganz maßgeblich unterstützen und befördern.“

Die angestrebte Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe durch die explizite Regelung zur Förderung und zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe kann zudem die Selbstvertretungen junger Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Angehörigen im Prozess der Interessen inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe stärken.

Bei der Podiumsdiskussion bekräftigte Daniela Broda den Impuls von Prof. Dr. Mechthild Wolf von der Hochschule Landshut, wonach die Selbstorganisation ein Recht junger Menschen ist und gleichzeitig eine Chance für eine bessere Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von Kindern und Jugendlichen bietet.

Bei der Umsetzung der Reform und deren Gelingen wird es aus Sicht des Bundesjugendrings vor allem auf den politischen Willen und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommunen ankommen. Daniela Broda sagt: „Die gesetzlichen Instrumente sind nun da. Wir wissen aus anderen Zusammenhängen, wie beispielsweise aus der kommunalen Jugendbeteiligung, dass es große Unterschiede in den Qualitätsaspekten gibt. Es braucht gute Rahmenbedingungen und den politischen Willen vor Ort, die zu einer lebendigen Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Raum sorgen.“

Bei der wirksamen Beteiligung junger Menschen haben Jugendverbände und –ringe vielfältige Erfahrungen. Sie werden in den Kommunen ihre Mitgliedschaft in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen nutzen und den Prozess der Umsetzung des § 4a SGB VIII einfordern und begleiten. Den Selbstorganisationen im Sinne des § 4a bieten sie ihre Unterstützung an. Helfen können dabei die Impulse zu Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendbeteiligung in einzelnen Praxisfeldern, die der Bundesjugendring gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in Kürze vorstellen wird.