Bundesländer fordern Nachbesserung beim BAföG
Der Bundesrat machte deutlich, dass er noch weiteren Reformbedarf beim BAföG sieht – ganz in unserem Sinne: Der Kreis der Anspruchsberechtigten muss dauerhaft und sinnvoll erweitert werden, damit alle Menschen die Chance haben, sich bestmöglich zu qualifizieren. Dem vielfältigen Ausbildung- und Weiterbildungsangebot sollten entsprechende Förderungsinstrumente zur Ausbildungsfinanzierung gegenüberstehen.
Ausdrücklich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Förderung bei der nächsten Novellierung weiterzuentwickeln. Dabei müsse es auch darum gehen, das BAföG für Teilzeitstudiengänge und schulische Teilzeitausbildungen zu öffnen. Damit soll die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie verbessert werden. Auch über die Anhebung der Altersgrenzen sollte nachgedacht werden.
Außerdem sollte die BAföG-Unterstützung bei allen rechtlich zugelassenen Modellen eines Orientierungsstudiums möglich sein. Dies würde es Studierenden erleichtern, das passende Studium zu finden und wiederum Studienabbrüche zu vermeiden. Die Länder sprechen sich außerdem dafür aus, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.
Über die Erwartungen der Länder hinaus fordern wir eine Fortführung der Förderung, wenn die Förderungshöchstdauer durch ein Engagement in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Außerdem sollen auch Asylbewerber*innen Anspruch auf BAföG erhalten. Hier muss zunächst dringend die Beschäftigungsverordnung angepasst werden. Menschen, die noch im Asylverfahren stecken, ist es erlaubt, nach 15 Monaten Aufenthalt ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Mit der Aufnahme erlischt allerdings der Anspruch auf Leistung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese gesetzliche Lücke gilt es zu schließen.
Die Kernpunkte der Reform
Mit der BAföG-Reform steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent: 5 Prozent im Jahr 2019 und nochmals 2 Prozent im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 Euro monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Student*innen, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro. Aus unserer Sicht reichen diese Fördersätze nicht aus.
Angehoben werden die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die für den BAföG-Bezug entscheidend sind. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden als bisher. Immerhin erleichtert die Reform die Rückzahlung der Fördersumme. Hierzu führt das Gesetz eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung ein: Danach wird die Restschuld erlassen, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.