Kinderrechte

Unser Ziel: Zwei Drittel für die Kinderrechte

Die Bundesregierung will die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Dieser Grundgesetzänderung müssen zwei Drittel aller Abgeordneten im Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Zum Weltkindertag fordert unser Vorstandsmitglied Alma Kleen: „Gebt den Kindern, was ihnen zusteht und nehmt ihre Rechte auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und Bildung, auf Beteiligung und auf Schutz in das Grundgesetz auf“.

Justizministerin Katarina Barley will so schnell wie möglich den Entwurf für die Kinderrechte im Grundgesetz erstellen lassen. Sie wird durch Jugendministerin Franziska Giffey unterstützt. Zwei überzeugte Ministerinnen und einige Abgeordnete alleine reichen aber nicht für eine Entscheidung. Bis zu einer Abstimmung im Parlament müssen 473 von 709 Abgeordnete und 16 Landesregierungen überzeugt werden. Das wird ein hartes Stück Arbeit. „Es kommt auf uns alle an, die Abgeordneten in den Wahlkreisen zu überzeugen“, sagt Alma Kleen.

Entscheidend ist, an welcher Stelle im Grundgesetz die Kinderrechte aufgenommen werden. Je weiter hinten, desto geringer ist die Wirkung. „Wir wollen die Kinderrechte als Artikel 2a ganz vorne“, erklärt Alma Kleen. Dafür streiten wir Jugendverbände und Landesjugendringe. Das haben wir Anfang September gemeinsam und einstimmig in unserem Hauptausschuss als Position „Kinderrechte umfassend im Grundgesetz verankern“ beschlossen.

Themen: Kinderrechte