Verlängerung des Sonderprogramms für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung
Die Situation für gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten wie Jugendbildungsstätten, Schullandheime und Familienferienstätten ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin ungewiss. Während der Pandemie waren sie sehr lange geschlossen und mussten um ihre Existenz fürchten.
Maßnahmen für den Erhalt gemeinnütziger Stätten sind von besonderer Wichtigkeit für Kinder und Jugendliche. Brechen Jugend- und Bildungsstätten weg, brechen wichtige Orte weg, an denen sich Kinder und Jugendliche entwickeln und soziale Wesen werden, wo sie ihre Position in der Gesellschaft finden und wo all das nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Das BMFSFJ hat gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle im Jahr 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021 bereits mit einem Sonderprogramm unterstützt und so ihren Bestand gesichert. Von den für 2021 bereitgestellten 100 Millionen Euro stehen für die zweite Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2021) noch 45 Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge für die zweite Förderperiode 2021 können zwischen dem 30. August und dem 26. September 2021 gestellt werden. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Sonderseite bereit.