Juleica

Weiterentwicklung der Juleica bis 2019

Die DBJR-Vollversammlung hat am 27./28. Oktober 2017 die Position „JA zur bundesweiten Weiterentwicklung der Juleica bis 2019“ beschlossen:

Die Einführung der Jugendleiter_in-Card (Juleica) 1999 war ein zentraler Meilenstein für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit. Mit ihr ist es gelungen, eine Marke der Jugendarbeit zu entwickeln, die vor allem für Qualität und Qualifizierung in der Jugendarbeit steht. Die Juleica steht ebenfalls für die Partnerschaft von öffentlichen und freien Trägern und die gemeinsame Verantwortung für Qualität und die Unterstützung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.

In der Qualifizierung der i.d.R. ehrenamtlichen Jugendleiter_innen werden durch die bundesweiten Qualitätsstandards verbindliche Maßstäbe gesetzt, die sich an den Erfordernissen der Jugendarbeit orientieren, den Eltern das Vertrauen in die Qualifikation der Teamenden geben und die zentrale Handlungsfelder der Jugendarbeit berücksichtigen. Damit wird auch eine Wertschätzung für die Inhaber_innen deutlich. Die Juleica ist somit ein zentrales verbands- und trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal und schafft ein Wir-Gefühl von Jugendleiter_innen gleich welcher Organisation.

Die steigende Zahl der jedes Jahr ausgestellten Juleicas und die Rückmeldungen, dass die Juleica-Ausbildung auch in Zeiten sich verändernder Verbandsstrukturen für Verbände einen hohen ideellen Wert hat, bestätigen uns die Notwendigkeit und den Wert dieses (gemeinsamen) Engagements. Gerade von neuen Jugendorganisationen wie zum Beispiel den Migrant_innenjugendorganisationen wird die Juleica als wichtiges Instrument und Garant für qualitativ hochwertige Jugendarbeit wahrgenommen. Selbst Juleica-Ausbildungen anbieten und Juleicas ausstellen zu können, schafft eine Anschlussmöglichkeit zu den etablierten Akteuren der Jugendarbeit und zeigt die Zugehörigkeit auch nach außen.

Weiterentwicklung in 3 Dimensionen

Mit dem Projekt „Weiterentwicklung Juleica“ haben die Bundesverbände, die Landesjugendringe und die Jugendministerien der Länder gemeinsam Verantwortung gezeigt und 2009 auch die Rahmenbedingungen durch Maßnahmen zu Verbesserung von Qualität, Transparenz und Bekanntheitsgrad weiterentwickelt. Dazu gehörten die Vereinbarung aktueller bundesweiter Mindeststandards für die Ausbildung, ein sichereres, schnelleres und transparentes (Online-)Antragsverfahren für die Beantragung und nicht zuletzt die Einrichtung landeszentraler Ansprechstellen für die Juleica, entweder bei den Jugendministerien, den Landesjugendämtern oder im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei den Landesjugendringen in allen 16 Bundesländern.

Seitdem ist die Zeit nicht stehen geblieben: Als Teil der Jugendarbeit ist eine stetige Weiterentwicklung der Juleica unerlässlich und gelebte Praxis. Alle Träger haben in den zurückliegenden Jahren ihre Juleica-Ausbildungen weiterentwickelt und an aktuelle Bedarfe, die sich wandelnden Lebenslagen junger Menschen und veränderte gesellschaftliche Anforderungen angepasst. In vielen Bundesländern gibt es regelmäßig trägerübergreifende Fachtage, Publikationen für Jugendleiter_innen und deren Ausbilder_innen und weitere Instrumente zur Qualitätsentwicklung. Die Bundesländer nehmen ihre entsprechende Verantwortung wahr und fördern und unterstützen diese Prozesse.

Auch auf Bundesebene ist dieser Bedarf vorhanden. Eine bundesweite Diskussion über die fachlichen Standards der Juleica-Ausbildung und ein trägerübergreifender Austausch wurden spätestens mit einem Juleica-Fachtag des DBJR am 20. Juni 2017 begonnen. Er hat gezeigt, wie wichtig ein bundesweiter Austausch ist, um die Qualität der Juleica als einzigartige, bundesweit anerkannte Qualifikation für Ehrenamtliche zu sichern, und welche Weiterentwicklungsbedarfe der bundeseinheitlichen Elemente es gibt.

Fast 20 Jahre nach Einführung der Juleica und 10 Jahre nach Einführung des Online-Verfahrens bedarf es eines neuen Schrittes, um durch Weiterentwicklung der bundesweiten Rahmenbedingungen den Stellenwert der Juleica zu sichern und weiter zu befördern. Folgende Schritte sind hierfür notwendig:

Bundesweite Qualitätsstandards überprüfen und aktualisieren

Der Kern der bundesweiten Qualitätsstandards als Vereinbarung der 16 Obersten Landesjugendbehörden war ein entscheidender Schritt in der Qualitätssicherung. Nun, fast zehn Jahre später, bedarf er einer Anpassung an die gemachten Erfahrungen, die vorhandene Praxis und veränderte gesellschaftliche Anforderungen. Dazu sind die entsprechende Offenheit aller Beteiligten und die Ressourcen für die Organisation und Moderation des Prozesses notwendig.

Antragsverfahren weiterentwickeln

Das Antragsverfahren ist technisch auf dem Stand von 2009 – in der Informationsgesellschaft ist das eine halbe Ewigkeit. Gerade für die junge Zielgruppe, die die Juleica beantragt, ist es wichtig, dass die Beantragung der Juleica technisch einfach ist, attraktiv und dass sie dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Das aktuelle Online-Verfahren erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Erneuerung der Software im notwendigen Umfang ist aus den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht realisierbar.

Beratung von Antragstellenden und Trägern sicherstellen

Eine ausreichende Beratung von Antragstellenden und Trägern und die Ermöglichung des fachlichen Austausches machen nicht an Bundesländergrenzen halt. Die Praxis der letzten fast zehn Jahre hat gezeigt, dass der Bedarf an Beratung zu technischen und inhaltlichen Fragen sich auf Landesebene alleine nicht befriedigen lässt. Eine entsprechende Beratung auch auf Bundeseben muss – analog zur Praxis in den Bundesländern – für die Zukunft sichergestellt werden.

Zukunft der Juleica sicherstellen – Forderungen:

Für die Jugendverbände und -ringe muss die Juleica als Teil der Qualitätssicherung von Jugendarbeit und der Förderung ehrenamtlichen Engagements Teil der Jugendpolitik des Bundes sein. Um die Juleica zu ihrem 20-jährigen Jubiläum 2019 zukunftssicher und weiterhin erfolgreich zu machen, fordert die 90. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings daher

  • das Bundesjugendministerium auf, sich zu seiner Verantwortung für die Juleica zu bekennen. Eine dauerhafte Absicherung der Juleica-Koordinierungsstelle, angesiedelt beim Deutschen Bundesjugendring, ist sicherzustellen.
  • das Bundesjugendministerium auf, eine technische Neuaufstellung des Antragsverfahrens zu ermöglichen, um dieses wieder zeitgemäß, einfach und attraktiv zu machen, indem es dafür 2018 zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt.
  • die Bundesländer auf, sich an der Weiterentwicklung des Online-Antragsverfahrens ebenfalls zu beteiligen und in einen gemeinsamen Diskurs über die gegenseitige Anpassung der Antragswege einzutreten.

Der Vorstand des Bundesjugendrings wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie eine Beteiligung der Bundesverbände, der Landesjugendringe und der Bundesländer sowie ggf. weiterer Partner an der inhaltlichen und an der technischen Weiterentwicklung erfolgen kann. Zudem sollte geprüft werden, welche inhaltlichen Verbindungslinien und Schnittstellen es zu europäischen und internationalen Qualifizierungs-Instrumenten in der Jugendarbeit (bsp. Youthpass, Bafa-Juleica) gibt und wie man diese ggf. bei der Juleica-Ausbildung berücksichtigen kann.

Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 27./28 Oktober 2017 in Berlin.

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